Verglaste Eingangstür mit Schutzaufklebern ©Unfallkasse NRW | DGUV
Verglaste Eingangstür mit Schutzaufklebern©Unfallkasse NRW | DGUV

Durch die nachträgliche Anordnung von Fluchttreppen können Glasflächen zugänglich werden, die sich vorher nicht in Aufenthaltsbereichen der Schülerinnen und Schüler befanden.

Verglasungen spielen nach wie vor beim Unfallgeschehen eine wesentliche Rolle. Durch scharfkantig gebrochene Glasscheiben können erhebliche Verletzungsfolgen eintreten. Aus diesem Grund müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden.

Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn sie die Kriterien als sogenannte Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.

Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche erschwert wird durch:

  • eine mindestens 1 m hohe Umwehrung, die mindestens 20 cm vor der Verglasung angebracht sein müssen;
  • Fensterbrüstungen, die mindestens 80 cm hoch und mindestens 20 cm tief sind. Die Maße sind jeweils für sich einzuhalten. Dies bedeutet, dass geringere Brüstungshöhen oder geringere Brüstungstiefen nicht ausreichen.

Verglasungen, die auch dazu dienen, Personen auf Verkehrsflächen gegen Absturz zu sichern, wie z. B. Vertikalverglasungen oder tragende Glasbrüstungen, müssen zusätzlich die Anforderungen der „Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen” (TRAS) erfüllen.

Verglaste Eingangstür mit Schutzaufklebern©Unfallkasse NRW | DGUV

Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtrennende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kennzeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über einen Querriegel verfügen.

Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.

Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe erfolgen, d. h. immer auch in Augenhöhe der Schülerinnen und Schüler.

Bestehende Verglasungen, die nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, können alternativ zum Austausch auch durch nachträgliche Maßnahmen abgesichert werden.

So kann durch das Auftragen von Splitterschutzfolien oder Splitterschutzlack eine bruchsichere Eigenschaft erreicht werden.

Die Einbauvorschriften der Hersteller, z. B. Angaben zur seitlichen Einbindung der Folie, und die möglichen Einschränkungen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen sind unbedingt zu beachten.

Glastypen

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Glastypen sind in der Checkliste „Eigenschaften unterschiedlicher Glastypen” zu finden.