Gruppe von Schülern sitzend ©Unfallkasse NRW

Flure in Schulen sind wichtige Verkehrswege. Sie dienen zum Erreichen von Ausgängen, Treppen, Unterrichts- und Fachräumen. Sie können auch als Lernräume, Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche genutzt werden.

Zahlreiche Studien belegen, dass die Lärmexposition in den Fluren nach der Unterrichtsstunde am höchsten ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, auch in Fluren und Treppenräumen schallabsorbierende Maßnahmen vorzusehen.

Gruppe von Schülern mit Lehrkräften©Unfallkasse NRW

Menschen müssen sich in Fluren, in denen sie sich aufhalten über kurze Distanzen gut verständigen können. Die Hörsamkeit wird durch eine Senkung des mittleren Grundgeräuschpegels im Raum und eine Begrenzung der Nachhallzeit mit Hilfe einer akustischen Raumdämpfung (Absorption) erreicht.

Bereits bei der Planung von Schulen müssen die Anforderungen an die Akustik entsprechend der schulischen Nutzung berücksichtigt werden. Bei Umnutzungen im Bestand können Anpassungen an die Raumakustik erforderlich werden. Grundlage für eine nutzungsgerechte Beurteilung der Akustik in Fluren ist die DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen". Hier finden sich tabellarische Zuordnungen von Räumen abhängig zur Nutzungsart. Bei der Planung und Umsetzung der akustischen Maßnahmen sollte ein Raumakustiker hinzugezogen werden.

Wenn Flure für Unterrichtszwecke verwendet werden, müssen sie akustisch wie Unterrichtsräume betrachtet werden. Dies bedeutet, dass eine geringe Nachhallzeit erreicht werden muss.

Insbesondere in notwendigen Fluren sind bei der Auswahl schallabsorbierender Materialien die brandschutztechnischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie zu beachten.

Bei der Planung von Neubauten oder der Durchführung von Sanierungen und Umbauten sollte eine Unterschreitung der Nachhallzeiten um 20% als Grundlage für die Berechnung akustischer Maßnahmen angenommen werden, um die vorgeschriebene Nachhallzeit sicher zu erreichen.