Raum mit Tages- und Kunstlicht ©Unfallkasse NRW
Raum mit Tages- und Kunstlicht©Unfallkasse NRW

Licht darf, Schall nicht. Bei der Gestaltung von Fluren und Durchgangsbereichen sollte man auf helle Farben, natürliche Belichtung und eine gute und qualitative Beleuchtung setzen.

Eine sinnvolle Farbauswahl, Belichtung und Beleuchtung sind in allen Lebens- und Arbeitsbereichen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu orientieren und sich somit sicher und verletzungsfrei zu bewegen.

Sinnvoll ist die Belichtung der Flure mit ausreichendem Tageslicht über entsprechend große Fensterflächen und/oder Oberlichtverglasungen.

In Schulen besteht immer die Notwendigkeit aufgrund der Betriebszeiten, eine künstliche Beleuchtung einzubringen. Werden die Flure ausschließlich als notwendige Flure und nicht als Spielfläche, Lern- und Rückzugsräume genutzt, muss die Beleuchtungsstärke für die folgenden Räume mindestens betragen:

Art des Raumes Beleuchtungsstärke (lx)

Verkehrsflächen und Flure

100

Treppen

100

nach ASR 3.4, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Beleuchtung

Es wird empfohlen, Flure und Verkehrswege mit einer Beleuchtungsstärke von mind. 200 lx auszuleuchten. Hierdurch können besondere Personengruppen wie z. B. Sehbehinderte Flure sicherer nutzen.

Flur mit Kunstlicht©Unfallkasse NRW

Aus Energiespargründen ist es wünschenswert, künstliche Beleuchtung automatisch über Präsenz- oder Bewegungsmelder zu schalten. Bei Neuplanungen sollte ebenfalls überlegt werden, ob die künstliche Beleuchtung automatisch der natürlichen Belichtung angepasst wird.

Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist auch darauf zu achten, dass keine Verfälschungen der Farben auftreten, insbesondere der Sicherheitsfarben. Ebenso darf die künstliche Beleuchtung nicht zu Blendungen der Nutzer führen.

Konkrete Hinweise sind der Schrift „Beleuchtung von Arbeitsstätten“ zu entnehmen. Weitergehende Empfehlungen für die Umsetzung guter Beleuchtung, z. B. zur Farbwiedergabe oder zur Blendung, sind in dieser Norm aufgeführt.

Planungshilfen für eine gute und qualitative Beleuchtung sind auch in der Schrift „Besser lernen mit gutem Licht“ aufgeführt. Wenn die Anforderungen an die Beleuchtung festgelegt sind, sollte ein/e Lichtplaner/in mit der Planung beauftragt werden.

Lichtschalter sind leicht zugänglich und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden.

Sicherheitsbeleuchtung

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie eine Sicherheitsbeleuchtung in notwendigen Fluren vorhanden sein. Sie muss über eine gesicherte Stromversorgung betrieben werden und in Fluchtwegen mindestens 1 Lux betragen.

Betrieb

In der Betriebsphase ist die Beleuchtung einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen. Ein Wartungsplan, der das Intervall für den Lampenwechsel, das Intervall für die Reinigung der Leuchten und die Reinigungsmethoden enthalten muss, ist bereits vom Planer zu erstellen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Leuchtstärke von Leuchtmitteln im zeitlichen Verlauf deutlich nachlässt. Dies ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.