Flur mit großen Durchgangstüren ©Unfallkasse NRW
Flur mit großen Durchgangstüren©Unfallkasse NRW

Türen in Fluchtwegen müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein. Türen, die z. B. aus Unterrichtsräumen auf die Flure führen, gelten üblicherweise nicht als Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen und dürfen daher auch nach innen aufschlagen.

Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilaufende Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden. Schlagen die Türen nach außen in den Flur auf, dann wird empfohlen diese in Nischen soweit zurückzuversetzen, dass bei vollständig geöffneter Tür das Türblatt nicht weiter als 20 cm in den Flur hineinragt.

Ausgänge zu notwendigen Treppenräumen dürfen nicht breiter als die notwendige Treppe sein.

An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein, die den Vorgaben der Technischen Regel zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechen und sie müssen jederzeit zu öffnen sein.

In Schulen besteht aufgrund der häufigen Frequentierung der Bedarf, Türen, die im Verlauf von Fluren oder zu Treppenräumen hin angeordnet sind, möglichst offen stehen zu lassen. Damit dies gelingt, werden Türen mit Brandschutzanforderungen des Öfteren unterkeilt, dies ist in jedem Fall verboten!

Flur mit großer Glasdurchgangstür©Unfallkasse NRW

Diese Türen müssen selbstschließend, d. h. mit Türschließern, ausgeführt werden, um den Raucheintritt in benachbarte Bereiche zu verhindern. Zusätzlich müssen sie jederzeit auch von Hand geschlossen werden können.

Bei der Ausstattung der Türen mit integrierten Feststellanlagen oder Türhaftmagneten ergeben sich auch wesentliche Vorteile für die barrierefreie Nutzung des Gebäudes. Im Allgemeinen verlangen selbstschließende Türen insbesondere von Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten einen erhöhten Kraftaufwand beim Betätigen und stellen ein zusätzliches Hindernis dar: wenn z. B.  die Türen während des Durchquerens zügig wieder zuschlagen, erhöht sich die Verletzungsgefahr.

Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler vermieden werden.

Die sichere Beschaffenheit und Anordnung von Beschlägen wird erreicht, wenn folgende Aspekte bei der Auswahl und Montage beachtet werden:

  • Griffe sind zur Tür hin abzurunden und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante anzuordnen. Bei Glas- bzw. Rahmentüren kann dies mit verkröpften Beschlägen erreicht werden.
  • Hebel für Panikbeschläge sind seitlich drehbar oder als Wippe auszubilden.

Glastüren bzw. verglaste Rahmentüren verfügen in der Regel nur über entsprechend schmale Profile, auf denen der Türbeschlag befestigt werden kann. Als Folge der beengten Platzverhältnisse besteht die Gefahr, dass die Hand beim Öffnen und Schließen der Tür auf der Durchschlagseite mit dem Türrahmen des zweiten Flügels bzw. des Standflügels in Berührung kommt. Hier kann der erforderliche Mindestabstand für den Türgriff von 2,5 cm zur Schließkante mit verkröpften oder abgeschrägten Beschlägen erreicht werden.

Die Anforderungen an Verglasungen in Türen sind unter Verglasungen aufgeführt.