Fluchtweg Symbol ©Unfallkasse NRW

E Flucht- und Rettungswege

Fluchtweg Symbol©Unfallkasse NRW

In mehrgeschossigen Schulbauten sind Treppen auch Teil der Flucht- und Rettungswege. Deshalb gelten besondere Anforderungen:

Breite

Die nutzbare Breite notwendiger Treppen muss mindestens 1,20 m je 200 darauf angewiesener Benutzer betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig. Das heißt für z. B. 280 Nutzer sind nominell 300 Nutzer anzusetzen und eine Breite von mindestens 1,80 m zu wählen. Die nutzbare Breite notwendiger Treppen darf 2,40 m nicht überschreiten, d. h. eine Treppe darf für die Nutzung durch maximal 400 Personen vorgesehen werden. Es ist darauf zu achten, dass bei der nutzbaren Breite der Treppe die beidseitigen Handläufe mit berücksichtigt werden.

Treppenart

Grundsätzlich sollten nur Treppen mit geraden Läufen eingebaut werden. Notwendige Treppen dürfen keine gewendelten Läufe haben. Spindeltreppen sind als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.

Sicherheitsbeleuchtung

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss in notwendigen Fluren, Treppen eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.

Kennzeichnung, Flucht- und Rettungsplan

Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist im Verlauf des Fluchtweges an gut sichtbaren Stellen vorzusehen. Die Fluchtrichtung ist anzugeben.

Für jedes Gebäude sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Diese sind in ausreichender Anzahl in jedem Stockwerk an geeigneten Stellen z. B. Ein- Ausgangsbereichen, Pausenhallen, Treppenzugängen etc. anzubringen.

Für notwendige Treppen von Versammlungsstätten gelten die Anforderungen der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten.

Fluchtweg aus Gebäude©Unfallkasse NRW
Trittsicherheit

Die Trittsicherheit muss bei außenliegenden Treppen durch geeignete Beläge, Überdachungen auch witterungsunabhängig gewährleistet sein. Bei Verwendung von Stahlgitterrosten sollte auf eine Zahnung der Oberfläche, wegen der erhöhten Verletzungsgefahr bei einem Sturz, verzichtet werden. Die Maschenweite 10/30 mm hat gegenüber der häufig verwendeten Weite von 30/30 mm den Vorteil der geringeren Durchsichtigkeit, um Höhenangst zu verringern. Außerdem wird ein Hängenbleiben beim Tragen von Schuhen mit schmalen Absätzen vermieden.

Evakuierung von Menschen mit Behinderungen

Im Brandschutzkonzept des Gebäudes ist auch die Evakuierung von nicht zur Eigenrettung fähigen Menschen zu berücksichtigen. In der Praxis werden hierzu folgende Verfahren verwendet:

  • Verbringen der Person in einen gesicherten Bereich
  • Einsatz eines Evakuierungsstuhles
  • Verwendung spezieller Brandschutz- bzw. Feuerwehrfahrstühle
  • Transport des Rollstuhles über die Treppe durch Schüler-/innen, Lehrkräfte

Gesicherte Bereiche, also Räume und Brandabschnitte, die für eine Unterbringung während der Evakuierung kurzfristig aufgesucht werden, müssen nach den Anforderungen des Brandschutzes geeignet sein und daher mit der Brandschutzbehörde abgestimmt werden.

Beim Evakuierungsstuhl ist zu bedenken, dass in der akuten Notfallsituation nur jeweils eine Person aus dem Gebäude evakuiert werden kann – da kein Hilfeleistender im Brand- oder Notfall das Gebäude wieder betreten darf, um erneut jemanden mit dem Evakuierungsstuhl aus dem Gebäude zu helfen.

 
Schüler mit Lehrerin im Treppenhaus©Unfallkasse NRW

Der Transport des Rollstuhles über die Treppe durch Personen sollte vermieden werden. Für die Hilfeleistenden besteht dabei die Gefahr einer Überlastung der Wirbelsäule und für den/ die Rollstuhlfahrer/-in eine erhöhte Sturzgefahr. Zudem entsteht auf der Treppe eine Verkehrseinengung, wodurch Fluchtmöglichkeit für alle anderen Personen im Gebäude erschwert wird.

Bestandsgebäude

Flucht- und Rettungswege in Bestandsgebäuden entsprechen zum Teil nicht den aktuellen Anforderungen. Die Um- bzw. Nachrüstung kann sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten als schwierig erweisen. Hier ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen erforderlich, um geeignete Maßnahmen zu treffen. Einige Bundesländer haben deshalb hierzu in ihren Schulbaurichtlinien konkrete Anforderungen formuliert.