Erste Hilfe Kasten ©Unfallkasse NRW
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Im Physikunterricht können Schülerinnen und Schüler besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein. Insbesondere können Schnittverletzungen durch Glasbruch, Verbrennungen durch heiße oder kalte Medien sowie durch elektrische Energie hervorgerufen werden.

Die Schulleitung sorgt gemeinsam mit dem Sachkostenträger für eine wirksame Erste Hilfe. In naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen müssen Verbandkästen nach DIN 13157 Teil C vorhanden sein.

Physik-Fachlehrerinnen und -Fachlehrer sollen als Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer aus- und fortgebildet sein.

Hinweise zur Personenbrandbekämpfung finden sich unter Brandschutz.

Für Verletzungen des Auges, z. B. Verätzungen, müssen Augenspülvorrichtungen vorhanden und schnell erreichbar sein. Hinweise finden sich unter Augennotduschen.

Bei den Informationszentren für Vergiftungen finden Sie rund um die Uhr telefonische Hilfe.

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen finden sich in der Schrift "Erste Hilfe in Schulen" und in der RiSU-KMK-Richtlinie.