Verkehrsschild für Rettungswegfreihaltung und Gewichtsbegrenzung ©B.Fardel

H Flächen für die Feuerwehr

Verkehrsschild für Rettungswegfreihaltung und Gewichtsbegrenzung©B.Fardel

Die Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr ergeben sich hauptsächlich aus den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Sie sind dauerhaft, gut sichtbar zu kennzeichnen und stets freizuhalten. Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass diese Flächen auch bei größeren Veranstaltungen oder durch „Fliegende Bauten“ nicht eingeschränkt werden.

Aufgabe des Schulträgers ist es, dafür zu sorgen, dass sämtliche Zugänge, Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen eingerichtet und in einem dauerhaft sicheren Zustand gehalten werden. Auch dürfen Feuerwehrfahrzeuge durch Kurven in Zu- oder Durchfahrten nicht behindert werden. Wenn die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Gefahrenfall eintreffen, benötigen sie ausreichend Fläche, um störungsfrei arbeiten zu können. So muss für jedes Fahrzeug eine Bewegungsfläche von mindestens 7 m x 12 m vorhanden sein. Davor und dahinter sind mindestens 4 m lange Übergangsbereiche anzuordnen. Die lichte Breite geradliniger Zufahrten muss mindestens 3,5 m betragen. Die lichte Höhe der Zu- und Durchfahrten muss mindestens 3,5 m betragen. Weitere Informationen finden sich in der entsprechenden Norm.

Einschränkungen der Feuerwehrzufahrten, z. B. durch Sperrpfosten, Schranken oder Toranlagen sind nur zulässig, wenn sie der Norm entsprechend mit einem Dreikant ausgestattet sind oder mit einfachen Mitteln der Feuerwehr geöffnet werden können. Dies ist mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abzustimmen.