An Schulen sind ausreichend Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und andere Fahrzeuge vorzusehen. So kann das “wilde Abstellen” auf dem Schulhof und in Verkehrswegen verhindert werden.
Standort und Zufahrtswege
Damit die Abstellanlagen auch tatsächlich genutzt werden, müssen sie von den Zufahrtswegen aus leicht erreichbar sein und sich nahe am Schulgebäude bzw. an den Eingangsbereichen befinden. Um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, ist die Lage am Rande des Schulhofs bzw. eine Abtrennung zu diesem notwendig. Eine gute Einsehbarkeit von den Zugangswegen oder vom Pausenhof aus unterstützt eine gute soziale Kontrolle und kann so Vandalismus vorbeugen.
Die Zufahrtswege zu den Abstellplätzen sind so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler weder durch motorisierte noch durch nicht-motorisierte Fahrzeuge gefährdet werden. Daher ist ein separater Zufahrtsweg zu Fahrrad- bzw. Roller-Abstellplätzen oder eine bauliche Trennung von den anderen Zugangswegen vorzusehen. Die Zufahrt sollte möglichst hindernisfrei und flach sein.
Bei der Lage der Abstellanlagen ist zudem darauf zu achten, dass sie für Passantinnen und Passanten keine Stolpergefahr darstellen. Eine Trennung zwischen Gehwegen und Abstellanlagen ist daher ebenfalls sinnvoll.
Der Übergang in den öffentlichen Verkehrsbereich und damit die Wartepflicht der Radfahrenden muss deutlich erkennbar sein. Dies kann z. B. durch eine farbliche Markierung oder einen Wechsel im Fahrbahnbelag erreicht werden. Der Übergang sollte zudem mit „Vorfahrt gewähren“-Schildern (Zeichen 205 StVO) angekündigt sein.
Abstände und Platzbedarf
Um das leichte Abstellen, Anschließen und Beladen ohne Beschädigung von Nachbarrädern und Beschmutzen der eigenen Kleidung zu ermöglichen, müssen ausreichende Abstände zwischen den abgestellten Fahrrädern eingehalten werden. Zur Auslegung der Mindestabstände zwischen zwei geparkten Fahrrädern geht die Norm für stationäre Fahrradparksysteme von Lenkerbreiten von max. 70 cm aus. Hieraus ergibt sich bei Fahrradparksystemen auf einer Ebene ein Mindestabstand von 70 cm. Eine Unterschreitung dieser Maße kann dazu führen, dass nur jeder zweite Stellplatz genutzt wird.
Hinsichtlich der Tiefe von Abstellplätzen geht man von einer Fahrradlänge von 1,90 m aus. Werden die Fahrräder jedoch gegenüber abgestellt, sodass sich die Vorderräder auf gleicher Höhe befinden, spart man bei der Stelltiefe ca. 70 cm ein. Diese beträgt dann pro Fahrrad nur noch ca. 1,50 m, also insgesamt 3 m. Hieraus ergibt sich also eine Flächeneinsparung von 20 Prozent.
Zwischen bzw. hinter den Abstellflächen sind immer Verkehrsflächen von mindestens 1,80 m vorzusehen. Eine Überdachung wird empfohlen.
Ausführung
Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl geeigneter Ständer für Fahrräder oder Roller:
- Eine Ausführung aus gerundeten Profilen und ohne scharfkantige Teile schützt vor Verletzungen.
- Es dürfen keine Fangstellen vorhanden sein.
- Sie sollten bequem und einfach benutzbar sein und das Fahrzeug vor Beschädigungen schützen. Hierzu ist ein ausreichender Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern wichtig. Nur so ist ein leichtes Ein- und Ausparken, Anschließen und Beladen ohne Beschädigung von Nachbarrädern möglich (siehe Grafik Hinweise für die Planung von Fahrrad-Abstellanlagen).
- Um Diebstähle zu verhindern, sollte das Anschließen des Rahmens sowie bei Fahrrädern des Vorder- oder Hinterrades mit kurzem Schloss möglich sein.
- Sie sollten so konstruiert sein, dass ein Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrads verhindert werden, z. B. beim Be-/Entladen oder bei Seitenwind, auch wenn sie (noch) nicht angeschlossen sind.
- Bei einfachen Anlehnbügeln ist zwar das sichere Anschließen des Fahrrads möglich, allerdings können die so angeschlossenen Räder leicht umkippen oder wegrollen. Beschädigungen der Fahrräder sind praktisch vorprogrammiert. Ebenso sind reine Vorderrad- und Spiralhalter ungeeignet. Bei diesen „Felgenkillern“ kann das Fahrrad leicht umfallen und das Vorderrad verbogen werden. Zudem ist das Anschließen des Rahmens und damit eine wirksame Diebstahlsicherung nicht möglich. Vorhandene „Felgenkiller“ können ggf. mit einem Anlehnbügel nachgerüstet und so entschärft werden.
Geeignete Anzahl
Der Platzbedarf der Abstellanlagen ergibt sich aus dem Platzbedarf des einzelnen Stellplatzes, der Gesamtzahl der Abstellplätze und den notwendigen Verkehrs- bzw. Rangierflächen, hierzu gehören auch die Zufahrtswege.
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen kann durch eine Befragung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte oder durch eine systematische Bobachtung der Auslastungssituation vor Ort ermittelt werden. Alternativ kann auch der allgemeine lokale Radverkehrsanteil einen groben Anhaltspunkt liefern, der je nach Art und Einzugsbereich der Bildungsstätte jedoch deutliche Abweichungen aufweisen kann.
Auch die jeweiligen Fahrradbeauftragten der Gemeinden und Städte können bei der Ermittlung der Bedarfe unterstützen bzw. haben eigene Wünsche und Anforderungen an die Mindestanzahl. Die konkreten Berechnungen der erforderlichen Stellplätze ergeben sich in der Regel auch aus den jeweiligen Verkehrskonzepten oder den Stellplatzsatzungen der Städte, Gemeinden und Kommune. Diese liegen bei allgemeinbildenden Schulen häufig im Bereich von einem Abstellplatz für je drei Schülerinnen und Schüler bis hin zu zwei Stellplätzen je drei Schülerinnen und Schüler, inklusive Besucheranteil. Auch der Anteil an überdachten Abstellmöglichkeiten kann dort definiert sein.
Beleuchtung
Die Abstellanlagen und Zufahrtswege müssen ausreichend beleuchtet sein. Eine Mindest-Beleuchtungsstärke von 10 lx ist einzuhalten. Wegen des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens besonders morgens zum Schulbeginn und der gleichzeitigen Nutzung durch zu Fuß Gehende ist aber eine höhere Beleuchtungsstärke von mindestens 20 lx empfehlenswert. Sofern die Zufahrtswege auch von Kraftfahrzeugen und /oder Fußgängerinnen und Fußgängern gemeinsam benutzt werden, muss die Beleuchtungsstärke mindestens. 20 lx betragen.
Fahrradreparaturstationen
Zur Förderung der Fahrradmobilität ist es sinnvoll, die Reparatur kleiner Schäden an der Schule zu ermöglichen. Hierzu können z. B. Werkzeugsets, Luftpumpen und Flickzeug zum Ausleihen an der Schule vorgehalten werden. Alternativ könnten auch zum Beispiel Schülerprojekte zur Fahrradwerkstatt eingerichtet werden.
Zur Förderung der Fahrradmobilität ist es sinnvoll, die Reparatur kleiner Schäden an der Schule zu ermöglichen. Hierzu können z. B. Werkzeugsets, Luftpumpen zum Ausleihen an der Schule vorgehalten werden.