Lehrkraft passt auf schwimmende Kinder auf ©Unfallkasse NRW

SH Bauliche Anforderungen

Sicher schwimmen können ist eine motorische Basiskompetenz, dient der Gesundheits- und Unfallvorsorge und ist für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Zugang zur Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Das Schulschwimmen setzt in diesem Kontext eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe um. Lehrkräfte setzen die geforderten Vorgaben aus den Richtlinien und Lehrplänen um, orientieren sich an der aktuellen Lehrmeinung (Niveaustufenkonzept), beachten die Anforderungen an die Sicherheit im und am Wasser und unterrichten in sicheren Schwimmstätten.  

Schwimmstätten gelten als sicher, wenn sie dem Stand der Technik und somit den Vorgaben und Bestimmungen für Schwimmstätten aus verschiedenen Re­gel­werken entsprechen. Diese sind u. a.:

  • Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
  • Regelwerke der Unfallversicherungsträger
  • Richtlinien für den Bäderbau
  • Technische Spezifikationen und Normen

Schulschwimmbäder müssen den geforderten Anforderungen genügen, dies gilt u. a. für die Bereiche: