Für einen sicheren Betrieb sind nach den geltenden Rechtsvorschriften insbesondere folgende Dokumentationen zu erstellen, die auch für jeden Beschäftigten jederzeit zugänglich sein müssen:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen, z. B. für den Umgang mit den verwendeten Chemikalien zur Wasseraufbereitung sowie den Laborgeräten, wie pH-Heber/Senker
- Dokumentation der Unterweisungen
Eine Hilfe für die Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz Bäder findet sich hier.