Reihe an Chlorgasbehältern im Chlorgasraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SH Chlorgas - Anlagen und Behälter

Reihe an Chlorgasbehältern im Chlorgasraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Für die Anlagen und Behälter im Chlorgasraum bestehen folgende Anforderungen:

  • Chlorgasflaschen – voll oder leer – sind einzeln gegen Umfallen zu sichern.
  • Flaschenventile dürfen nur von Hand und ohne Hilfsmittel betätigt werden.
  • Chlorgasbehälter mit fest sitzenden Ventilen sind entsprechend gekennzeichnet an den Abfüllbetrieb zurückzusenden.
  • Leitungen und Ventile dürfen nicht über 50 Grad Celsius oder mit offener Flamme erwärmt werden.
  • Bei Vereisung ist das Ventil mit lauwarmen, feuchten Lappen gängig zu machen.
  • Bei Außerbetriebnahme und Arbeiten sind die Leitungen und Ventile vor Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen. Das wird erreicht, indem das Chlorflaschenhilfsventil geschlossen und ein Stopfen mit Dichtung angebracht wird.
  • Beschädigte Leitungen und Anschlüsse sind sofort zu erneuern.
  • Beim Lagern und Transportieren sind Chlorgasflaschen mit einer Ventilverschlussmutter und einer Ventilschutzkappe zu versehen.
Chlorgaswarngerät an Weißer Wand angebracht©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Chlorungsanlagen müssen Einrichtungen haben, die bei unzureichendem Durchfluss oder bei Stillstand des zu chlorenden Wassers oder Messwassers die Zufuhr der Chlorungschemikalien selbstständig unterbrechen.

Eine selbsttätige Unterbrechung der Chlorung kann durch Kopplung der Dosier­ein­richtung, z. B. Dosierpumpe oder Druckerhöhungspumpe des Treibwassers mit den Umwälzpumpen, und durch zusätzlichen Einbau einer Sicherheitseinrichtung, wie z. B. von Strömungswächtern in der Rein- und Messwasserleitung, erreicht werden.

Das Chlorgaswarngerät ist mit der Wassersprühanlage zu koppeln.