Kind schwimmt im Lehrschwimmbecken ©Unfallkasse NRW

In den Niveaustufen 3 Schwimmen Können (Basisstufe) und 4 Sicher Schwimmen Können werden die Schwimmarten vermittelt, erlernt und geübt. Im Fokus stehen dabei die vier olympischen Schwimmarten Brust-, Freistil-/Kraul-, Rückenkraul-und Schmetterlingschwimmen. 

Die Wahl der Erstschwimmart ist eine unter Fachkräften seit langer Zeit eine umstrittene Frage. Im Prinzip eignen sich (fast) alle Schwimmarten als die zuerst zu vermittelnde bzw. zu erlernende Schwimmart an. Von der Lehrkraft abzuwägen wären u. a. der Entwicklungsstand des Kindes, die Vorerfahrungen des Kindes beim Bewegen im Wasser, die zur Verfügung stehende Lernzeit und/oder die zur Verfügung stehenden Optionen des Kindes für das Absolvieren einer längeren Schwimmstrecke.

Für die olympischen Schwimmarten sowie für die dazugehörigen Startsprünge und Wenden wurden Unterrichtshilfen im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der TU Dortmund und der Unfallkasse NRW zum Thema „Schwimmen – Bausteine für einen sicheren und attraktiven Unterricht“ entwickelt. Darin enthalten sind zahlreiche didaktisch-methodische Hinweise sowie Materialien wie Arbeitskarten, Beobachtungs- und Korrekturhilfen. Ergänzt werden diese Materialien durch Hinweise aus der DGUV-Schrift 202-107 “Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule”.