Rollsportanlagen sind Teil der Jugend- und Bewegungskultur. Aus ehemaligen Trendsportarten wie BMX oder Skateboarden haben sich etablierte Olympische Disziplinen gebildet. Sie sind ein Teil des heutigen Breitensports geworden und nicht nur im öffentlichen Raum wiederzufinden, sondern auch auf oder an Schulhöfen. Rollsportanlagen sind multifunktional und bieten so einer breiten Zielgruppe die Möglichkeit einer aktiven, unkonventionellen Bewegungsform verbunden mit einem Ort der Begegnung, der sozialen Interaktion, Integration und der Selbstverwirklichung.
Für die Planung, den Bau und die Ausstattung sind vielfältige Anforderungen aus Normen und Richtlinien zu berücksichtigen, um den Nutzergruppen eine dem aktuellen Sportverhalten angepasste und sichere Ausübung des Sports zu ermöglichen. Es wird empfohlen einen Fachplaner zu beauftragen. Vor Inbetriebnahme ist die Anlage durch eine unabhängige Sachkundige Person zu prüfen. Sicherheitstechnische Anforderungen an Rollsportanlagen sind u. a.:
Allgemein
- Rollsportanlagen sind von Spielplätzen und Sportplätzen baulich oder räumlich abzugrenzen
- Ein geeigneter Zugang für Rettungskräfte ist vorzuhalten
- Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, um kritische Setzungen auszuschließen
- Oberflächenwasser muss durch geeignete Entwässerungsmaßnahmen ungehindert ablaufen können. Achtung: Übliche Neigungen ≥2% können negative Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch haben. Im Zweifelsfall ist es am besten, einem langsameren Abtrocknen den Vorzug gegenüber einer größeren Neigung zu geben. Abläufe müssen überfahrbar sein (Öffnungsmaße max. 8x8mm).
- Höhenunterschiede zwischen Anfahrplatten und horizontaler Rollfläche sind auf maximal 5 mm zu begrenzen und ein Neigungswinkel von 15° im Übergang zur radialen Rollfläche ist einzuhalten
- Skate-Elemente müssen ausreichend stabil konstruiert sein und dürfen nicht kippen, wackeln oder sich verbeulen
- Elemente zum Gleiten/Rutschen aus rohrförmigen Teilen, einschließlich der oberen Abschlusselemente einer Rollfläche, müssen an den Enden geschlossen sein
- Scharfen Ecken/Kanten/Grate sind zu vermeiden (mind. 3 mm Radius / 3x3 mm Fase)
- Gleitflächen und deren Verbindungen dürfen keine Höhenunterschiede oder Lücken aufweisen.
- Die freie Fallhöhe ist abhängig von der Konstruktion der Rollsportanlage und darf bestimmte Werte, z. B. bei Roll- und Gleitflächen 1,5 m nicht überschreiten
- Brüstungen, Copings, Rails, Wallrides, Mini-Ramps und Bowls sind entsprechend der normativen Vorgabe zu gestalten.
Rollfläche
- Die Schichtdicke aller Seiten der Rollfläche beziehungsweise des Skate-Elements muss mindestens 4 cm aufweisen
- Die Rollfläche muss eben, glatt und geschlossen sein. Befestigungsteile dürfen nicht hineinragen
- Unregelmäßigkeiten in der Höhe, z. B. durch Steine, Löcher oder Versatz von Kanten oder Fugen, dürfen 3 mm nicht übersteigen (Ausnahme: Anfahrplatte & Entwässerung)
- Bei mehrschichtigem Rollflächenaufbau dürfen sich die Schichten nicht voneinander lösen
- Die Breite offener Fugen darf 5 mm nicht überschreiten
- Die Rollfläche kann durch ein Gap (Freiraum zum Überspringen) abgetrennt sein, welches eine Öffnungsweite zwischen 40 cm und 150 cm haben darf. Das Gap darf in der Höhe 60 cm nicht überschreiten.
Sicherheitsbereich
- Jedes Skate-Element muss einen Sicherheitsbereich von mindestens 2,00 m um die äußeren Abmessungen aufweisen: Eine Ausnahme sind Rails, Curbs/Ledges mit mindestens. 1,50 m
- Überschneidungen sind zulässig
- Sicherheitsbereiche müssen hindernisfrei sein und aus festem, gleichmäßigem Material bestehen. Geeignet sind Beton/Stein, bituminöser Belag, Oberboden, sowie Rasen. Loser Sand ist ungeeignet.
Wartung und Prüfungen
- Zu jeder Rollsportanlage muss vom Hersteller eine Wartungsanleitung mitgeliefert werden.
- Die Wartung schließt die Durchführung sämtlicher zur Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen erforderlichen Maßnahmen mit ein. Sie bezieht sich nicht nur auf die Rollsportelemente selbst, sondern auch auf die Sicherheitsbereiche.
- Hinweise zur Prüfung und Wartung sind unter Spielplatzgeräte aufgeführt.
Nutzerhinweise
Ein deutlich sichtbares Schild mit folgenden Hinweisen muss angebracht werden:
- Anlage für Nutzer von Skateboards, Inline-Skates und BMX-Fahrrädern (mit Name oder Informationen zur Anlage)
- Angabe des Betreibers mit Telefonnummer des Wartungspersonals und einer allgemeinen Notfallnummer
- Diese Anlage ist kein Spielplatz. Nutzung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 8 Jahre
- die Nutzung von ungeeigneter Ausrüstung, z. B. herkömmlichen Straßenfahrrädern, motorisierten Sportgeräten oder Spielzeugen ist nicht gestattet
- der Gebrauch von sachgerechter Schutzausrüstung, z. B. Helm, Knieschützer, Ellenbogenschützer wird empfohlen. In der Schulzeit sind landesrechtliche Regelungen zu beachten
- es ist Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen
- Rollflächen und Skate-Elemente sind keine Aufenthaltsbereiche und müssen von Gegenständen freigehalten werden
- die Anlage darf bei Nässe, Eis und Schnee nicht genutzt werden.
- Der Aufenthalt von Zuschauern in diesem Bereich ist unzulässig.