Wände Prallschutz Basketballfeld ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Prallschutz Wände Sporthalle©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Wände in Sporthallen müssen ballwurfsicher und bis 2,0 m Höhe ebenflächig, geschlossen und splitterfrei sein und dürfen keine rauen Oberflächen besitzen. Dies kann bei Sportgeräten, z. B. Sprossenwände, Gitterleitern, Kletterstangen, durch Hoch­zieh­en der Geräte, durch Einbau in eine Nische mit Abdeckung oder Wandeinschub sichergestellt werden.

Einbauteile wie Lichtschalter, Steckdosen, Bedienelemente und Türdrücker müssen ebenflächig eingelassen sein.

Zur sicheren Orientierung im Raum müssen Wände einen Kontrast zum Sportboden aufweisen. Dies gilt ebenso für die aufeinandertreffenden Längs- und Stirnwände sowie für die Einbauteile.

In Wänden sind Öffnungen bzw. Fugen bis 8 mm mit gebrochenen oder gerundeten Kanten zulässig. Bei gelochten Elementen wie z. B. Akustikplatten ist dieses Maß ebenfalls einzuhalten. Die Lochung ist an der hallenzugewandten Oberfläche zu runden bzw. zu fasen.

Wände Sporthalle Prallschutz Innen©Unfallkasse NRW

Wände und Stützen sollten so gestaltet sein, dass Bälle aller Art nicht liegen, hängen oder stecken bleiben.

Wände Sporthalle Prallschutz Innen©Unfallkasse NRW

An den Hallenwänden sind die Anforderungen an den Prallschutz einzuhalten. Die Oberflächen dieser Wände sind bis 2,0 m ab Oberkante Sportboden mit fest angebrachtem nachgiebigen Material auszuführen. Dies kann z. B. mit textilen Materialien oder Prallwänden mit definiertem Kraftabbau geschehen. Eine andere Möglichkeit stellen sicher aufgestellte bzw. aufgehängte mobile Matten dar.

Prallschutzwände sollten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Kraftabbau 60 v. H.
  • Reibungswärme an der Oberfläche max. 35 °C Anstieg
  • ausreichende Stoßfestigkeit 10 Nm
  • ausreichende Ballreflexion 90 v. H.