Schema Sporteinrichtungen ©Unfallkasse NRW | DGUV

SP Sporteinrichtungen und -geräte

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Die erforderliche Ausstattung mit Turn- und Sportgeräten muss bei der Planung einer Sporthalle berücksichtigt werden. Turn- und Sportgeräte müssen einerseits gelagert werden, anderseits setzt eine sichere Nutzung auch gewisse bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise geeignete Befestigungsmöglichkeiten und Böden, voraus. So ist z. B. beim Inline-Skaten ein flächenelastischer Boden vorteilhaft.

Die Geräteausstattung von Schulsportstätten ist abhängig von den Aufgaben, Zielen und Inhalten des Schulsports und lässt sich gliedern in:

Alle Ausstattungselemente müssen vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Der Sachkostenträger muss hierfür befähigte Personen bzw. ausreichend qualifizierte Unternehmen beauftragen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. Sinnvollerweise sind die Prüfergebnisse der Schulleitung mitzuteilen.

Beschädigte Geräte sind deutlich als defekt zu kennzeichnen und der Nutzung zu entziehen.

Zusätzlich müssen Sport unterrichtende Lehrkräfte die Sportgeräte vor der Nutzung auf äußerlich erkennbare Mängel und Funktionstüchtigkeit überprüfen.