Der Einsatz von Handmaschinen in Schulen unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften. Schülerinnen und Schüler dürfen bestimmte Maschinen nicht oder nur ab einer bestimmten Jahrgangsstufe unter Aufsicht bedienen.
Es ist sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Maschinen beschafft werden, die den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen. Empfehlenswert sind Maschinen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ein GS-Zeichen aufweisen. Alle Maschinen müssen leise bzw. lärmgemindert sein. Während des Betriebs ist auf eine lärmarme Arbeitsweise zu achten und ein geeigneter Gehörschutz bereitzustellen bzw. zu tragen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb festzulegen.
Die Betriebsanweisung für das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ist zu erstellen und muss dort zur Verfügung stehen, wo das Arbeitsmittel benutzt wird. Maschinen sind vor der Benutzung durch Schülerinnen und Schüler von der Lehrkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und einzurichten. Für die Nutzung von Maschinen ist immer eine Unterweisung erforderlich.
Untersuchungen haben gezeigt, dass ein staubgeminderter Arbeitsbereich nur eingehalten werden kann, wenn handgeführte Elektrowerkzeuge und Maschinen abgesaugt werden.
Bei elektrobetriebenen Handmaschinen wird grundsätzlich zwischen netzabhängigen Maschinen – also solchen mit Anschlussleitung – und akkubetriebenen und damit netzunabhängigen Maschinen unterschieden.
Netzabhängige Geräte
Bei der Verwendung von netzabhängigen Geräten ist zu beachten, dass regelmäßige Prüfungen durch eine Elektrofachkraft erfolgen müssen. Empfehlenswert ist das Anbringen eines Prüfsiegels mit dem Datum der nächsten Prüfung auf dem geprüften Arbeitsmittel.
Netzunabhängige Geräte
Mit akkubetriebenen netzunabhängigen Handmaschinen ist das Arbeiten mittlerweile auf dem gleichen Leistungsniveau wie mit netzbetriebenen Handmaschinen möglich, nur ohne störende Anschlussleitung. Mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren betriebene Geräte werden aufgrund der größeren Speicherkapazitäten bevorzugt verwendet. Auch Akku-Ladegeräte sind netzabhängige Geräte und müssen daher in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Herstellerhinweise zur Ladung und Lagerung während des Nichtgebrauchs sind zu beachten.
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