Person bedient Tischkreissäge in Werkstatt ©Unfallkasse NRW | DGUV
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Stationäre Maschinen

Stationäre Maschinen dienen der Vorbereitung des Fachunterrichts durch die Lehrkräfte und sind deshalb im Maschinenraum aufzustellen. Sofern diese Maschinen für Schülerinnen und Schüler zugänglich sind, sind sie besonders gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Dies kann z. B. durch getrennt schaltbare Stromkreise oder mechanische Sicherungen an den Hauptschaltern der Maschinen geschehen.

Es ist sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Maschinen beschafft werden, die den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen. Empfehlenswert sind Maschinen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ein GS-Zeichen aufweisen. Alle Maschinen müssen lärmgemindert sein. Während des Betriebs ist auf eine lärmarme Arbeitsweise zu achten und ein geeigneter Gehörschutz bereitzustellen bzw. zu tragen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb festzulegen.

Die Betriebsanweisungen für die stationären Maschinen sind zu erstellen und müssen dort zur Verfügung stehen, wo das jeweilige Arbeitsmittel benutzt wird. Stationäre Maschinen sind vor der Benutzung von der Lehrkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und einzurichten. Für die Nutzung ist immer eine Unterweisung erforderlich.

Eine wirksame Absaugung ist vorzusehen.

Folgende stationäre Maschinen werden üblicherweise eingesetzt:

Abricht-, Dickenhobelmaschine Abricht-, Dickenhobelmaschine
Tischbandsäge Tischbandsäge
Tisch- und Formatkreissäge Tisch- und Formatkreissäge
Tischfräse Tischfräse
Bandschleifer Bandschleifer
Ständerbohrmaschine Ständerbohrmaschine
Schleifmaschine/Schleifbock Schleifmaschine/Schleifbock