Stationäre Maschinen dienen der Vorbereitung des Fachunterrichts durch die Lehrkräfte und sind deshalb im Maschinenraum aufzustellen. Sofern diese Maschinen für Schülerinnen und Schüler zugänglich sind, sind sie besonders gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Dies kann z. B. durch getrennt schaltbare Stromkreise oder mechanische Sicherungen an den Hauptschaltern der Maschinen geschehen.
Es ist sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Maschinen beschafft werden, die den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen. Empfehlenswert sind Maschinen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ein GS-Zeichen aufweisen. Alle Maschinen müssen lärmgemindert sein. Während des Betriebs ist auf eine lärmarme Arbeitsweise zu achten und ein geeigneter Gehörschutz bereitzustellen bzw. zu tragen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb festzulegen.
Die Betriebsanweisungen für die stationären Maschinen sind zu erstellen und müssen dort zur Verfügung stehen, wo das jeweilige Arbeitsmittel benutzt wird. Stationäre Maschinen sind vor der Benutzung von der Lehrkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und einzurichten. Für die Nutzung ist immer eine Unterweisung erforderlich.
Eine wirksame Absaugung ist vorzusehen.
Hinweis
Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen dürfen bestimmte Maschinen nicht oder nur ab einer bestimmten Jahrgangsstufe unter Aufsicht oder selbstständig bedienen.
Für den Umgang mit Maschinen gelten für Lehrkräfte folgende Vorgaben:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
- Nur fachkundige Lehrkräfte dürfen an Maschinen und Geräten jeglicher Art arbeiten.
- Es ist eine Fachkunde erforderlich, die durch eine entsprechende Berufsausbildung/Studium, eine ausreichende Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie entsprechende Fortbildungen erlangt wird.
- Die Lehrkraft muss sich mit den an der Schule vorhandenen Maschinen und Geräten vertraut machen und die Inhalte der Bedienungsanleitungen kennen.
- Die Lehrkraft muss mit den Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein und diese einhalten.
- Bei Lehrkräften, die mit Maschinen umgehen sollen, ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine eingehende fachkundige Unterweisung zwingend erforderlich. Diese Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.
Folgende stationäre Maschinen werden üblicherweise eingesetzt: