Unfallkasse NRW | DGUVIm Werkunterricht stehen Schülerinnen und Schüler häufig sehr dicht zusammen und bearbeiten gleichzeitig ihre Werkstücke. Zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Arbeitsmaterialien benötigen sie ausreichend Bewegungsfreiheit und Bewegungsräume. Im Notfall muss ein schnelles, koordiniertes Verlassen des Werkraumes über ausreichend breite Verkehrswege möglich sein. Arbeitsmaterialien und Werkstücke dürfen eine Flucht nicht behindern.
Werk- und Technikräume müssen eine ausreichende Grundfläche aufweisen. Hierbei sind mindestens Flächen für die vorgesehene Anzahl der Arbeitsplätze, für Möbel und Maschinen, für Verkehrs- und Fluchtwege sowie für Sicherheitsabstände zu berücksichtigen. Für die Lagerung des Materials sollte ein Lagerraum vorgesehen werden.
Abstände im Werkraum
Unfallkasse NRW | DGUVEs muss sichergestellt werden, dass sich die Schülerinnen und Schüler bei praktischen Arbeiten nicht gegenseitig behindern und Lehrkräfte die Tätigkeiten ohne wesentliche Behinderungen beaufsichtigen und bei Gefahr eingreifen können.
Bei der Anordnung der Arbeitsbereiche müssen die Abstände bei Arbeiten Rücken an Rücken, z. B. an Gruppentischen, mindestens 1,50 m und bei hintereinanderliegenden Arbeitsplätzen mindestens 0,85 m betragen. In Abhängigkeit von den durchzuführenden Arbeiten kann ein größerer Abstand notwendig sein. Die Festlegung des Platzangebots sollte in der Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden.
Zusätzlich ist im Werkraum ein ausreichend breiter Gang zu den Arbeitsplätzen mit mindestens 1 m Breite vorzusehen. Dieser ist als Fluchtweg frei zu halten.
Abstände im Maschinenraum
Unfallkasse NRW | DGUVDer Maschinenraum dient der Vorbereitung des Unterrichts und wird ausschließlich durch fachkundige Lehrkräfte genutzt. Verkehrs- und Arbeitsbereiche müssen auch hier ausreichend bemessen sein. Für eine Formatkreissäge werden ca. 10 bis 15 m² und für jede weitere Maschine 5 m² empfohlen.
Bei Maschinen mit Risikobereichen (Bereich abfliegender Werkstücke und Werkstückteile) ist darauf zu achten, dass sich während der Bearbeitung keine weiteren Personen in diesem Bereich aufhalten. Diese Bereiche sollten am Boden deutlich gekennzeichnet sein. Darüber hinaus dürfen bei der Bearbeitung langer Werkstücke keine Quetsch- und Scherstellen, z. B. im Ausschubbereich, entstehen.