Gelber Technkiraum Fußboden ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Fußboden

In Lernbereichen für den Werk- und Technikunterricht müssen beständig rutschhemmende Bodenbeläge mit der Bewertungsklasse R10 vorhanden sein. Durch Staubablagerungen kann sich die Rutschhemmung negativ verändern, deshalb ist hier darauf zu achten, dass die rutschhemmende Eigenschaft des Fußbodens auch bei Staubanfall wirksam bleibt. Dies wird z. B. im Maschinenraum durch regelmäßige Absaugung am Gerät erreicht. In Werkräumen ist der Fußboden regelmäßig abzusaugen.

Als Bodenbelag haben sich Estrichböden mit geeigneter Beschichtung oder Hirnholzpflaster bewährt. Fußböden von Fachräumen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, sind so auszuführen, dass ein Eindringen dieser Stoffe vermieden wird. Darüber hinaus müssen die Fußböden eben und leicht zu reinigen sein.

Fußböden sollten hindernisfrei sein, es dürfen keine Stolperstellen, z. B. durch Elektroanschlüsse, vorhanden sein.

Landesspezifische Quellen