Technikraum mit Tischen und Stühlen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Möbel

Jede Schülerin und jeder Schüler muss im Werkraum über einen eigenen Arbeitsplatz mit ausreichender Fläche verfügen. Mit stufenlos höhenverstellbaren Stühlen und Werkbänken kann man den unterschiedlichen Körpergrößen gerecht werden, um ein ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen. 

Werkbänke müssen am Boden formschlüssig befestigt sein, wenn die Gefahr des Umkippens und Verrutschens besteht. Die Oberflächen der Werkbänke müssen so beschaffen sein, dass sie den auf sie einwirkenden Materialien standhalten.

Werden Materialien und Werkzeuge im Raum gelagert, müssen entsprechende Aufstell- und Funktionsflächen berücksichtigt werden. Wenn die eingebauten Schränke Schiebetüren aufweisen, können die Funktionsflächen gering gehalten werden. Die Türen müssen verschließbar sein, damit z. B. eine unbefugte Nutzung der Werkzeuge oder auch Verschmutzungen durch Holzstaub ausgeschlossen werden.

Für bewegliche Möbel sind ausreichende Aufstellflächen vorzusehen. 

Die Möbel sind so aufzustellen, dass die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsbereiche, Zugänge und Fluchtwege ausreichend bemessen sind und frei bleiben.