Der Schulsachkostenträger hat bereits bei der Planung Aspekte des Brandschutzes zu berücksichtigen. Er erstellt zum Beispiel einen Lageplan, in dem u. a. die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasflaschen und Gefahrstoffen verzeichnet ist. Außerdem erstellt er einen Flucht- und Rettungsplan sowie einen Feuerwehrplan für das Schulgebäude. In diesem Plan sind auch Räume mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr gekennzeichnet. Dabei arbeitet der Schulträger eng mit den für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörden zusammen und wird hierzu fachlich von der Fachkraft für Arbeitsschutz unterstützt.
Der Schulsachkostenträger hat dafür zu sorgen, dass für die vorhandene Brandgefährdung geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Tragbare Feuerlöscher sind dabei nach den geltenden Vorschriften unter Beachtung der Herstellerangaben regelmäßig zu warten und auf ihre Betriebsbereitschaft zu überprüfen, um eine zuverlässige und sichere Funktion zu gewährleisten.
B. Fardel | Unfallkasse NRWLehrkräfte sind im Umgang mit Brandschutzeinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden durch Unterweisung und praktischen Übungen zu schulen. Diese Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen.
Staubablagerungen, z. B. durch Holzstaub, sind so zu minimieren, dass Brand- und Explosionsgefahren vermieden werden.
Zur Bekämpfung von Leichtmetallbränden sollten geeignete Löschmittel vorgehalten werden, z. B. Löschsand oder Metallbrandlöscher.