Lager mit verschiedenen Holzplatten ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Teilen
E-mail
Laden...

Lagerung von Materialien

Jeder Fachraum für Technik und Arbeitslehre benötigt geeignete Lagermöglichkeiten für Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Materialien. Deshalb sollte ein Lagerraum möglichst nahe am Maschinenraum eingerichtet werden. 

Die Transportwege zwischen Unterrichts-, Lager- und Maschinenraum sollten kurz und barrierefrei ohne Stufen und Schwellen sein. Wenn der Unterrichtsraum genügend Platz bietet, kann hier ein separater Bereich für die Lagerung abgetrennt werden.

Darüber hinaus sind bei der Lagerung von Materialien und Geräten folgende Aspekte zu berücksichtigen: 

Sichere Lagerung schwerer Materialien

Besonders sperrige und schwere Materialplatten müssen sicher in Regalen gelagert werden. Um die Standsicherheit zu gewährleisten, müssen Regale, aber auch Materialschränke fest verankert werden.

Rollwagen mit Röhren für die Lagerung von Materialien©Fardel | Unfallkasse NRW

Stand- und Tragsicherheit

Die Stand- und Tragsicherheit von Lagereinrichtungen müssen den betrieblichen Beanspruchungen genügen und über einen entsprechenden Tragfähigkeitsnachweis für tragende Elemente belegt sein. Die maximal zulässigen Traglasten müssen an den Lagereinrichtungen angegeben sein. 

Sicherheitsabstände einhalten

Lager und Stapel sind so anzuordnen, dass sie genügend Abstand zueinander und zu technischen Arbeitsmitteln und Einrichtungen haben.

Benutzung hoher Regale

Für die sichere Nutzung von höher gelegenen Fächern in Regalen und Schränken sollten geeignete Tritte oder Leitern bereitgestellt und genutzt werden. Sperrige oder schwere Materialien und Gegenstände sollten in unteren Fächern gelagert werden. Die Lehrkräfte sind hierzu entsprechend zu unterweisen. 

Boxen aus Holz für die Lagerung von Material©Fardel | Unfallkasse NRW

Standsicherheit der Transportwagen

Transportwagen müssen ausreichend gegen Kippen und Wegrollen gesichert sein.

Lagerung von Platten

Die vertikale Lagerung von Platten in seitlich offenen Gestellen ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Jedes Gestell darf nur Platten gleicher Sorte und Abmessungen enthalten, damit nicht „geblättert“ werden muss.
  • Die Platten müssen geneigt in einem standsicheren Gestell mit einem Neigungswinkel von ca. 10° stehen.
  • Die Platten dürfen nur einzeln von vorne abgenommen werden.

Eine horizontale Lagerung von Platten sollte grundsätzlich bevorzugt werden, da sie erheblich sicherer ist. Hierbei sollte beachtet werden, dass:

  • stets gleich hohe Stapelhölzer mit mindestens 80 x 80 mm verwendet werden,
  • die Stapelhölzer im Stapel immer übereinander ausgerichtet sind,
  • die Höhe des Gesamtstapels das 5-Fache der Stapelbreite nicht überschreitet.

Landesspezifische Quellen