Der Sachkostenträger und die Schulleitung als Vertretung des Schulhoheitsträgers sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz sowie die Prävention von Unfällen verantwortlich. Dabei haben sie eine Vielzahl von Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerken ergeben. Im Rahmen ihrer Unternehmerverantwortung und Fürsorgepflicht haben sie grundsätzlich für eine funktionierende Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation zu sorgen und sind insbesondere für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
Eine strikte Trennung von äußerem und innerem Schulbereich ist in der Praxis kaum möglich. Daher ist eine enge Zusammenarbeit der Verantwortlichen beider Bereiche erforderlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten zu gewährleisten.
Insbesondere zu den folgenden Themen sind Regelungen zu treffen: