Zur Organisation und Verantwortung gehören auch die ordnungsgemäße Reinigung und Entsorgung von Materialien, Holzstaub und Gefahrstoffen im Fachraum für Technik und Arbeitslehre.
Reinigung von Holzstäuben
Bei der Reinigung der Maschinen- und Unterrichtsräume von Holzstaubablagerungen ist zu vermeiden, dass Staub aufgewirbelt wird und in die Atemluft gelangt. Für das Absaugen von anfallenden Holzstäuben im Technikraum hat sich der Einsatz von Entstaubern bewährt. Sie müssen staubgeprüft sein. Fegen ist unzulässig!
Abfall- und Gefahrstoffentsorgung
Gefahrstoffabfälle sind entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial getrennt voneinander zu sammeln. Hierfür sind geeignete, gekennzeichnete und verschließbare Behälter bereitzustellen. Diese sind so aufzubewahren, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
Verschüttete flüssige Gefahrstoffe sind unverzüglich mit einem geeigneten Absorptionsmittel aufzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass das Absorptionsmittel für die chemischen Eigenschaften der Flüssigkeit geeignet ist.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle hat mindestens einmal pro Schuljahr zu erfolgen und ist so vorzunehmen, dass von der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung dieser Stoffe keine Gefahren ausgehen können. Bis zur Entsorgung sind die Gefahrstoffabfälle nach den gleichen Regelungen wie für Gefahrstoffe selbst aufzubewahren und zu lagern. Behälter für entzündbare Flüssigkeiten müssen im Sicherheitsschrank aufbewahrt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung von Gefahrstoffen finden sich unter Gefahrstoffentsorgung im Fachbereich Chemie.
Zur Vorbeugung und Verhütung von Bränden durch Abfälle und Restmengen, die bei der Bearbeitung von Materialien entstehen können, sind geeignete Abfallbehälter aufzustellen. Für brennbare Materialien sind geschlossene Metallbehälter zu verwenden.
In der Regel trägt der Schulsachkostenträger die Verantwortung für die Organisation der Entsorgung von Material- und Gefahrstoffabfällen.