Eine geöffnete Tür mit Schloss ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Sicherheit in Fachräumen

In Lehr- und Vorbereitungsräumen der Arbeitslehre und Technik dürfen sich Schülerinnen und Schüler aufgrund besonderer Gefährdungen nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Dies wird durch eine gute Unterrichtsorganisation und die Einhaltung baulicher Anforderungen, wie z. B. Türen mit feststehendem Außenknauf und Innenklinke, sichergestellt.

Zu einer guten Organisation gehören Informationen, Schulungen und Unterweisungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte, wie z. B. Reinigungskräfte.

Eine Nutzung der Lehr- und Übungsräume durch fachfremde Lehrkräfte ist nur möglich, wenn: 

  • Schülerinnen und Schüler ständig beaufsichtigt werden,
  • die Geräte und Medien gegen unbefugte Benutzung gesichert sind,
  • keine Gefahrstoffe im Raum zugänglich sind und
  • der Zugang vom Fachraum zum Maschinenraum verschlossen ist.