Im Mittelpunkt der Unterweisung stehen die Vermittlung der notwendigen Regeln und Verhaltensweisen sowie die Entwicklung des erforderlichen Verantwortungsbewusstseins. Die Unterweisung bietet die Informationen über notwendige Sicherheitsanforderungen und zu beachtende Verhaltensregelungen zu den Arbeitsaufgaben. In den Fächern für Arbeitslehre und Technik kommt ihr aufgrund des Gefährdungspotenzials eine besondere Bedeutung zu.
Es müssen sowohl Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler als auch sonstige Beschäftigte unterwiesen werden.
Lehrkräfte
Die Unterweisung der Lehrkräfte ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich zu dokumentieren. Die Durchführung der Unterweisung kann im Rahmen einer Fachkonferenz erfolgen, bei der u. a. auch sicherheitstechnisch relevante Themen mit der Fach- und Sammlungsleitung besprochen werden.
Schülerinnen und Schüler
Den Schülerinnen und Schülern sind Informationen und Kenntnisse über das sichere Verhalten im Fachraum Technik und Arbeitslehre zu vermitteln. Dies gilt sowohl für die Nutzung der Einrichtung als auch für den Umgang und das Arbeiten an Maschinen und Geräten.
Die zuständige Fachlehrkraft unterweist die Schülerinnen und Schüler einmal pro Halbjahr. Die Unterweisung kann auf der Fachraumordnung basieren, die anhand der Gefährdungsbeurteilung erstellt und aktualisiert wird. Die Unterweisung sollte zu Beginn jedes Schulhalbjahres sowie vor der Nutzung von Geräten und Maschinen stattfinden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren, zum Beispiel im Klassenbuch oder Kursheft.
Die unterweisende Person sollte sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler die Inhalte der Unterweisung nachvollziehen können und verstehen. Dabei können Übersetzungen in andere Sprachen oder der Einsatz von Bildern eine wertvolle Unterstützung sein.
Weitere Hinweise zu Unterweisungen und zu Verhaltensregeln in den Fachräumen für Technik und Arbeitslehre sind unter dem Menüpunkt Praktisches Arbeiten beschrieben.
Weitere Beschäftigte/Fremdfirmen
Beschäftigte, wie Schulhausmeisterinnen oder Schulhausmeister und Reinigungskräfte, die Zugang zu den Fachräumen haben, sind entsprechend den vorhandenen Gefährdungen zu unterweisen. Dies betrifft ebenfalls Beschäftigte von Fremdfirmen. Wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials sollten schulfremde Personen die Fachräume nur in Begleitung einer unterwiesenen Person betreten dürfen. Eine gesonderte Unterweisung wird notwendig, wenn sich aus der Tätigkeit der Fremdfirma zusätzliche Gefährdungen ergeben können.
Praxishilfen
Muster für Unterweisungen sind auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu finden.