Verantwortliche Personen besprechen im Technikraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Verantwortlichkeiten

Die Schulleitung ist im inneren Schulbereich dafür verantwortlich, dass:

  • Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, dokumentiert und die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden,
  • ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe erstellt und gepflegt wird,
  • die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden,
  • Betriebsanweisungen erstellt werden,
  • Unterweisungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten, z. B. Reinigungspersonal, Schulhausmeisterin, Schulhausmeister, sonstiges Lehrpersonal, erfolgen.
Grafik mit mehreren Bezugspfeilen und Erklärungen©Unfallkasse NRW | DGUV

Die Schulleitung kann einzelne Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schriftlich auf fachkundige Lehrkräfte übertragen, die diese Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Die Aufgabenübertragung entbindet die Schulleitung jedoch nicht von ihrer Aufsichts-, Organisations- und Kontrollverantwortung. Die RISU-KMK enthält ein Muster für die Übertragung von Aufgaben durch die Schulleitung.

Die Lehrkraft ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des eigenen Unterrichts einschließlich der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung für die Arbeit an Maschinen und Geräten sowie mit Gefahrstoffen verantwortlich.

Der Sachkostenträger trägt grundsätzlich die Verantwortung für Bau und Ausstattung der Schule sowie Ver- und Entsorgung mit bzw. von Verbrauchsmaterialien. 
Er hat unter Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Regelungen der Unfallversicherungsträger im Bereich der Technik und Arbeitslehre u. a. folgende sicherheitsrelevanten Aufgaben: 

  • die Errichtung, Unterhaltung und Wartung der Fachräume, 
  • die Beschaffung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten,
  • die Organisation der wiederkehrenden Prüfungen, 
  • die Organisation der Entsorgung von Materialabfällen und Gefahrstoffen, 
  • die Bereitstellung der Erste-Hilfe-Ausstattung, 
  • die Sorge für die Sicherheit und Gesundheit des nicht pädagogischen Schulpersonals, z. B. Schulhausmeisterinnen oder Schulhausmeister, Reinigungspersonal.