Maschinen werden im Technik-/Arbeitslehreunterricht an allgemeinbildenden Schulen in deutlich geringerem Umfang eingesetzt, als dies in beruflichen Schulen oder in Holz oder Metall verarbeitenden Betrieben der Fall ist.
Sie dienen hierbei weniger zur Produktion als vielmehr zur Demonstration von Werkstoffeigenschaften und Fertigungsverfahren. Basierend auf diesem Hintergrund müssen Lehrkräfte entscheiden, welche Maschinen und welche Arbeitsverfahren zum Kompetenzerwerb erforderlich sind. Diese Überlegungen müssen sich in einem gesetzlich definierten Rahmen, der beispielsweise durch das Jugend-Arbeitsschutzgesetz, die Verordnungen und Erlasse der Kultusministerien sowie die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU KMK) vorgegeben ist, bewegen.
Zusätzlich sind in den folgenden Kapiteln Hilfen, Vorgaben und Anweisungen zum praktischen Arbeiten beschrieben: