Umgang mit Gefahrstoffen im Arbeitslehre-Unterricht
Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische (Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe und Stäube) mit gefährlichen Eigenschaften, die:
- bei Aufnahme in den Körper (Verschlucken, Hautkontakt, Einatmen) die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen
- die Umwelt gefährden
- eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen
Das Arbeitsschutz- bzw. Gefahrstoffrecht verlangt, dass durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird, ob Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben bzw. ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.
Die Umgangsvorschriften zu Gefahrstoffen finden sich in der Gefahrstoffverordnung sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die konkrete Sachverhalte regeln, wie z. B. den Schutz bei Tätigkeiten mit Holzstaub. Eine „schulgerechte“ Darstellung der Regelwerke ist in der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ zu finden.
Stoffe im Technikunterricht
Im Technik-/Arbeitslehreunterricht können beim Verarbeiten von Farben, Lacken, Klebstoffen oder Verdünnern Lösemitteldämpfe freigesetzt werden. Auch Kraft- und Schmierstoffe oder Entfettungsmittel können Gefahrstoffe wie z. B. Ethanol, Benzol enthalten.
Bei Arbeitsverfahren wie Löten, Zerspanen oder Schleifen von Holz oder Metall bzw. Gestein können Gase, Dämpfe, Stäube freigesetzt werden. Folgende Gefahrstoffe können beispielsweise auftreten:
- Stäube (Holzstaub), mineralischer Staub (Quarz)
- Lötrauche (Aldehyde)
- Abgase von Brennöfen
- Öle (Leinöl etc.)
- Säuren, Laugen
- Beiz- und Flussmittel
Gefährdungsbeurteilung
Für alle Tätigkeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der verwendeten bzw. der entstehenden Stoffe durchzuführen. Hierfür können die notwendigen Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller entnommen werden. Zur Vervollständigung sind weitere Quellen hinzuzuziehen. Der Substitutionsprüfung kommt eine besondere Bedeutung zu, da mit ihr die Vermeidung bzw. Reduzierung von Gefährdungen zu prüfen ist.
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind u. a. zu ermitteln:
- Möglichkeiten einer Substitution (Ersatzstoffsuche)
- Gefährliche Eigenschaften der Stoffe, inkl. physikalisch-chemischer Wirkungen
- Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege (Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich Arbeitsmittel und Gefahrstoffmenge)