Unterweisung und Verhaltensregeln im Technikraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
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Unterweisung und Verhaltensregeln

Schülerinnen und Schüler müssen Informationen und Kenntnisse zum sicheren Verhalten in der Technik/Arbeitslehre vermittelt bekommen. Dies gilt sowohl für die Nutzung der Einrichtung als auch für den unterrichtlichen Umgang mit Maschinen und Werkstoffen. Die Unterweisungen sind halbjährig, am besten jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, durchzuführen und zu dokumentieren. Grundlage hierfür kann z. B. eine Fachraumordnung als allgemeine Betriebsanweisung sein.

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen Technikräume nicht ohne Aufsicht der Fachlehrerin oder des Fachlehrers betreten; sie dürfen sich grundsätzlich nicht allein darin aufhalten
  • Lehrerinnen und Lehrer dürfen während des Unterrichts den Fachraum grundsätzlich nicht verlassen; muss eine Lehrkraft aus zwingenden Gründen dennoch kurzzeitig den Raum verlassen, sind die zur Unfallverhütung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen
  • Essen und Trinken sind in den Fachräumen verboten; Lebensmittel und Getränke zum eigenen Verzehr dürfen nicht in Fachräumen aufbewahrt werden
  • Mäntel, Jacken und Taschen sollten möglichst außerhalb der Technikräume aufbewahrt werden; sie sollten keinesfalls auf Arbeitstischen und in Verkehrswegen abgelegt werden
  • Die Schülerinnen und Schüler sind zu informieren über
    - Lage und Bedienung der elektrischen Not-Aus-Schalter
    - vorhandene Löscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher)
    - Lage und Bedienung der Augennotduschen
    - Fluchtwege bzw. einen bestehenden Rettungsplan
  • Schülerinnen und Schüler dürfen ohne besonderen Auftrag durch Lehrkräfte keine Geräte bzw. Maschinen verwenden

Folgende Plakate zum Sicheren Werken informieren und bieten eine Hilfe für die erforderlichen Verhaltensregeln: