Die sichere Beförderung von Schülerinnen und Schüler an externe Lernorte liegt in der Verantwortung der Schule. Bei schulischen Veranstaltungen hat Schule u.a. die Organisation, Angebotsanfrage und Auftragsvergabe sowie die Sicherheit vor und während der Fahrt zu regeln.
Bei der Anmietung von Bussen zu Schulveranstaltungen gelten andere Sicherheitsstandards als im regulären Schulbusverkehr. So benötigt etwa jeder Schüler und jede Schülerin einen Sitzplatz mit Gurt. Grundsätzlich gelten die Anforderungen an die Schülerbeförderung in vollem Umfang. Zu beachten sind dabei auch die länderspezifischen Erlasse und Richtlinien.
Diese regeln unter anderem:
- Planung und Durchführung von Schulfahrten
- Leitung und Aufsicht
- Elternbeteiligung
- Erforderliches Genehmigungsprozedere durch die Schulleitung
Busunternehmen müssen die für sie ohnehin geltenden gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen einhalten, wie zum Beispiel die StVO oder die BOKraft. Auch bei der Beförderung selbst sind das beauftragte Busunternehmen und der Fahrer oder die Fahrerin für die Sicherheit im und am Bus verantwortlich. Die Verantwortlichkeit der Lehrkraft beschränkt sich grundsätzlich auf die Aufsichtspflicht.
Checkliste „Vor Fahrtantritt und auf der Fahrt“
Die Checkliste führt Punkte auf, die vor und während der Fahrt beachtet werden sollten. Die in der Regel bestehende Bereitschaft der Polizei, den Bus vor der Abfahrt zu kontrollieren, sollte mindestens mit einigen Stichproben im Laufe eines Jahres genutzt werden. Setzen Sie sich am besten zu einer Terminabsprache mit der Leitung der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung.
- Der Auftraggeber oder das Begleitpersonal sollten nach bestem Wissen versuchen, leicht sichtbare Merkmale zu prüfen: zum Beispiel vorhandene Prüfplaketten.
- Beim Reifenzustand sind zu beachten: Profil und/oder grobe Beschädigungen, augenscheinliche Verletzungsgefahren im Innenraum, z. B. durch Beschädigungen oder Verunreinigungen
- Vorhandensein von Nothämmern, Feuerlöscher sowie Verbandkasten in den vorgesehenen Halterungen
- Kontrolle der Auftragsvereinbarung durch den Auftraggeber
- Sichere und ausreichend große Aufenthaltsfläche am Abfahrtsort oder an Haltepunkten bei Zustieg. Das Aufsichtspersonal muss insbesondere Kinder im Verkehrsraum beaufsichtigen und ihnen Querungshilfen geben. Dies ist auch auf der Fahrt und am Zielort besonders zu beachten.
- Kontrolle der Sauberkeit der Busse; ein sauberer Zustand sollte selbstverständlich sein.
- Sicherheitshinweise an die Fahrgäste durch die Busfahrerin, den Busfahrer
- Aufforderung an die Fahrgäste, vorhandene Gurte anzulegen (Gurtpflicht)
- Sicheres Lagern von Gepäckstücken, keine sperrigen Gepäckstücke im Innenraum, Freihalten des Ganges und der Bustüren
- Befolgung der Anweisungen der Fahrerin, des Fahrers
- Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
- Bei erkennbaren Beeinträchtigungen der Fahrerin, des Fahrers: Forderung nach einem Fahrerwechsel oder Unterbrechung der Weiterfahrt
- Bei erkennbaren technischen Mängeln: Verweigerung der Weiterfahrt
- Besondere Beachtung aller Punkte bei Fahrzeugwechsel, z. B. Subunternehmer oder Rückfahrt