Schulbusse sollten an regulären Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs halten, weil diese in der Regel die wichtigsten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Gegebenenfalls können auch vom Hauptstraßenverkehr abgewandte Schulbusbahnhöfe eingerichtet werden. Als Schulsachkostenträger sollten Sie darauf hinwirken, Haltestellen möglichst so anzulegen, dass
- sie in wenig befahrenen Straßen oder abseits von Straßen liegen,
- die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg von und zur Haltestelle nicht ungesichert stark befahrene Straßen überqueren müssen,
- gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sind wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Parkhindernisse,
- diese durch eine Beschilderung für den sonstigen Verkehr angekündigt werden.
Hinweis: Es ist sinnvoll, wenn Verkehrsbehörden an Schulbushaltestellen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit einrichten.
Werden Schulbushaltestellen auf Schulgrundstücken eingerichtet wird empfohlen, dass diese deutlich von Pausenhofflächen getrennt und so gestaltet sind, dass Schülerinnen und Schüler die Busse erreichen können ohne die Fahrspur überqueren zu müssen. Es sollten genügend große Warteflächen von 0,5 m² pro Schülerin und Schüler vorhanden sein.