Kinder fahren Fahrrad mit Polizeibegleitung ©Stephan Dinges - stock.adobe.com

Vs Sicheres Fahrrad

Auch zum Fahrrad als Verkehrsmittel gibt es konkrete gesetzliche Regelungen. Wer sicher unterwegs sein will, muss auf die richtige Ausstattung seines Rades achten. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind im Straßenverkehr bestimmte Ausrüstungsteile an Fahrrädern vorgeschrieben.

Was an keinem Fahrrad fehlen darf, damit es sich zu jeder Tageszeit und Witterungsbedingung um ein verkehrssicheres Fahrrad handelt:

  • weiße Scheinwerfer und rote Rückleuchte müssen angebracht sein, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern; sie dürfen aber abnehmbar sein
  • zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
  • eine hell tönende Glocke
  • das Vorder- und das Hinterrad müssen über jeweils zwei Speichenreflektoren in gelb verfügen. Diese müssen in ca. 180° Abstand an den Speichen befestigt sein. Alternativ sind auch zusammenhängende retroreflektierende weißen Streifen an den Reifen oder Felgen möglich, sowie reflektierende Speichenhülsen an jeder Speiche
  • jedes verkehrstüchtige Fahrrad muss über einen weißen Rückstrahler vorne und einen roten Rückstrahler hinten verfügen. Diese dürfen in den Fahrradlampen integriert sein
  • die Pedalen müssen rutschfest und fest verschraubt sein. An den Fahrradpedalen müssen ebenfalls nach vorne wie hinten wirkende, gelbe Reflektoren angebracht sein
  • Rennräder oder Mountainbikes werden häufig zum Beispiel ohne lichttechnische Einrichtungen angeboten. Es ist jedoch unabdingbar, die erforderliche Sicherheitsausstattung für die Benutzung im Straßenverkehr nachzurüsten

Wer diese Dinge an seinem Fahrrad montiert hat, der braucht sich bei der nächsten Verkehrskontrolle keine Sorgen zumachen.

Was gehört zu einem verkehrssicheren Fahrrad?

Infografik zum verkehrssicheren Fahrrad©Verlag Heinrich Vogel München