Grafik einer verglasten Tür mit Schutzaufklebern ©Unfallkasse NRW | DGUV

Durch eine gelungene Auswahl geeigneter Verglasungen wirken Flure hell, freundlich und transparent. Leider spielen Verglasungen jedoch nach wie vor beim Unfallgeschehen eine wesentliche Rolle. Durch scharfkantig gebrochene Glasscheiben können schwere Verletzungen verursacht werden. Aus diesem Grund müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden.

Grafik einer verglasten Tür mit Schutzaufklebern©Unfallkasse NRW | DGUV

Zu den Verglasungen zählen nicht nur Glaseinsätze in Türen, sondern auch Glaswände, Spiegel, Vitrinen und Bilderrahmen.

Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.

Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche erschwert wird durch:

  • eine mindestens 1 m hohe Umwehrung, die mindestens 20 cm vor der Verglasung angebracht sein muss
  • Fensterbrüstungen, die mindestens 80 cm hoch und mindestens 20 cm tief sind. Die Maße sind jeweils für sich einzuhalten. Dies bedeutet, dass geringere Brüstungshöhen oder geringere Brüstungstiefen nicht ausreichen.

Verglasungen, die auch dazu dienen, Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz zu sichern, wie z. B. Vertikalverglasungen oder tragende Glasbrüstungen, müssen zusätzlich die Anforderungen für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (DIN 18008-4) erfüllen.

Die Anforderung, bruchsicheres Glas einzubauen bzw. den Zugang zu erschweren, gilt prinzipiell nur für Flächen bis zu einer Höhe von 2 m.

Verglasungen, die sich oberhalb von Verkehrsflächen (z. B. oberhalb von Gebäudeeingängen) befinden, sollten ebenfalls aus bruchsicheren Werkstoffen (VSG) bestehen, um bei Beschädigungen Verletzungen von Personen durch Glasscherben zu vermeiden.

In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen Sicherheitseigenschaften. Aufgrund des eingearbeiteten Drahtgeflechts besteht sogar ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Aus diesem Grund darf Drahtglas in Aufenthaltsbereichen von Schülerinnen und Schülern nicht eingebaut werden.

rot durchgestrichenes Drahtglas©Unfallkasse NRW
rot durchgestrichenes Drahtglas©Unfallkasse NRW

Vor dem Austausch von Drahtglas durch bruchsicheres Glas, das in Türen mit Brandschutzanforderung eingebaut ist, sollte unbedingt die Vereinbarkeit mit der erforderlichen Zulassung für die Tür überprüft werden und gegebenenfalls Kontakt mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle aufgenommen werden.

Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtrennende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kennzeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über einen Querriegel verfügen.

Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.


Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen durch Sicherheitsmarkierungen sicher erkennbar sein, die

  • über die gesamte Glasbreite reichen
  • visuell stark kontrastierend sind
  • jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen
  • in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über Oberfläche Fußboden angeordnet werden

Ist bei fest stehenden Verglasungen die raumtrennende Wirkung nicht direkt erkennbar, sind die Verglasungselemente in augenfälliger Höhe zu kennzeichnen.

Darüber hinaus wird empfohlen, Verglasungen in einer Höhe von etwa 1 m mit einem Querriegel zu versehen, der einen mechanischen Schutz darstellt und somit das Risiko von Beschädigungen verringern kann.

Bestand
Bestehende Verglasungen, die nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, müssen ausgetauscht werden. Bis dahin sind sie mit geeigneten Maßnahmen zu sichern.

So kann durch das Auftragen von Splitterschutzfolien oder Splitterschutzlack eine bruchsichere Eigenschaft erreicht werden. Die Einbauvorschriften der Hersteller, z. B. Angaben zur seitlichen Einbindung der Folie, und die möglichen Einschränkungen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen sind unbedingt zu beachten.

Glastypen
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Glastypen sind in der Checkliste  „Eigenschaften unterschiedlicher Glastypen“ zu finden.