Umzäunter Skatepark mit Jugendlichen ©Unfallkasse NRW | DGUV

Rollen und Gleiten, sei es auf dem Fahrrad, dem Skateboard, Inlineskates und Roller, sind bei Heranwachsenden eine beliebte sportliche Aktivität. Im Vergleich zum Gehen oder Laufen ergeben sich beim Rollen und Gleiten völlig neue Bewegungsmöglichkeiten und -grenzen. Unabhängig vom genutzten Rollsportgerät steht ein komplexes motorisches Anforderungsprofil im Mittelpunkt. Konditionelle und insbesondere koordinative Fähigkeiten zur Aufrechterhaltung des dynamischen Gleichgewichtes sind hier erforderlich. Hinzu kommen Dimensionen der Wahrnehmungsfähigkeit speziell der Geschwindigkeits- und Richtungsregulation sowie der Wagniskompetenz bezüglich des eigenen Risikos und der damit verbundenen Verantwortung. Bei der Nutzung der Schulhofflächen dürfen deshalb nur räumlich oder baulich abgegrenzte Flächen, z. B. asphaltierte Bereiche, benutzt werden, für die besondere Verhaltensregeln aufzustellen sind. 

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Rollsport müssen in der Schule zwingend berücksichtigt werden. Neben einem geeigneten Rollsportgerät ist vor allem die erforderliche passgenaue Schutzausrüstung immer zu tragen. Es ist darauf zu achten, dass die notwendigen Protektoren, z. B. Knie, Ellenbogen und Handgelenk, sowie ein geeigneter Helm getragen werden. Landesspezifische Vorgaben für schulsportliche Aktivitäten sind einzuhalten. Rollsportanlagen im Outdoorbereich unterliegen in Bau und Ausstattung verschiedenen Normen und Richtlinien, die sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität für die Nutzergruppen gewährleisten. Bei der Nutzung der Rollsportgeräte, z. B. beim Pausensport in der Sporthalle, ist die Beschaffenheit des Hallenbodens maßgeblich. Hierzu sollte die Zustimmung des Sachkostenträgers eingeholt werden.

Hinweis: Rollsportgeräte unterliegen einem Verschleiß und sind regelmäßig zu warten und zu prüfen.