Informatik
Hinweis

Bei der Nutzung von Fachräumen zur Informatik sind die Inhalte der Veröffentlichung Branche Schule, insbesondere die Ausführungen zum Unterricht und zum Lernen mit digitalen Medien im Unterricht zu beachten.

Branche Schule, DGUV Regel 102-601 Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule, DGUV Information 202-112

Bei der Planung und Einrichtung dieser Fachräume gelten teilweise auch baulichen Anforderungen, die im Lern- bzw. Unterrichtsraum beschrieben werden.


Die einzelnen Länder können die Inhalte der Richtlinie konkretisieren und ggfs. andere Vorgaben an Schulen formulieren. Unter dem jeweiligen Landeswappen finden Sie die gültigen Hinweise des jeweiligen Bundeslandes.

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