Bei der Nutzung von Fachräumen zur Technik/Arbeitslehre sind die Inhalte der Veröffentlichung Branche Schule, insbesondere die Ausführungen zu Umgang mit Maschinen, Geräten und Werkzeuge zu beachten.

Branche Schule, DGUV Regel 102-601

Branche Tischler- und Schreinerhandwerk,
DGUV Regel 109-606

Plakate zum sicheren Werken

Bei der Planung und Einrichtung dieser Fachräume gelten teilweise auch baulichen Anforderungen, die im Lern- bzw. Unterrichtsraum beschrieben werden.

Zahlreiche Bundesländer orientieren sich für ihre Schulen an der geltenden Empfehlung der Kultusministerkonferenz Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht.

Die einzelnen Länder können die Inhalte der Richtlinie konkretisieren und ggfs. andere Vorgaben an Schulen formulieren. Unter dem jeweiligen Landeswappen finden Sie die gültigen Hinweise des jeweiligen Bundeslandes.

Landesspezifische Anforderungen

Bitte wählen Sie über die Auswahl rechts ein entsprechende Bundesland aus.


Bitte verwenden Sie die archivierte Version des Technikraumes:  zur Archiv-Version  

technik
technik

TCTechnik