Hausmeister Empfangraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Hausmeister sind vor Ort die ersten Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Schulgebäude und Schulgelände. Als Repräsentanten des Schulträgers tragen sie Verantwortung für den baulichen Zustand der Schule. Zudem gehört die Wartung und Pflege des Schulgebäudes und der Einrichtung zu ihren Arbeitsaufgaben.

Hausmeister Empfangraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Hausmeister müssen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses geeignete Aufenthalts- und Arbeitsbereiche vorfinden. Dies können u. a. folgende Bereiche sein: Hausmeisterraum und Werkstätten in der Schule.

Der Schulträger hat für sein Schulgebäude, seine Einrichtungen und seine Außenanlagen einen Sicherheitsbeauftragten für den sogenannten äußeren Schulbereich zu bestellen. Normalerweise wird der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin bestellt. Hinweise zu immer wiederkehrenden Fragen von Sicherheitsbeauftragten finden sich unter:

  • Aufgaben
  • Bestellung
  • Haftung
Hausmeister Empfangraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Hausmeister Büro©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Hausmeister repariert Schild©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Hausmeister repariert Steckdose©B. Fardel | Unfallkasse NRW


Aufgaben

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich sind, ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich, unterstützender und beratender Art, d. h., sie unterstützen den Schulträger bei seinen sicherheitsfördernden Aufgaben.

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die oder der Sicherheitsbeauftragte in Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung, aber auch mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich die Schulgebäude und Einrichtungen auf technische Mängel kontrolliert und diese dem zuständigen Mitarbeiter des Schulträgers meldet. Kleinere Mängel können ggf. von ihr bzw. ihm selbst behoben werden.

Er unterstützt außerdem den Schulträger und die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des nichtpädagogischen Personals über sicherheits- und gesundheitsrelevante Probleme und Fragen.

Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeister wahrgenommen wird. Er verfügt in der Regel über notwendiges Wissen. Zudem gehört die Wartung und Pflege des Schulgebäudes und der Einrichtung zu seinen Dienstaufgaben.

Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten sollte in schriftlicher Form erfolgen und Aussagen zu seinen Aufgaben und zu seiner Zuständigkeit enthalten. Es ist außerdem erforderlich, dass er sich regelmäßig weiterbildet und über aktuelle sicherheitsrelevante Erkenntnisse informiert wird.


Hausmeister Aufgaben©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Bestellung

Für den Bereich der „äußeren Schulangelegenheiten“ in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist mindestens 1 Sicherheitsbeauftragter zu bestellen; das ist in der Regel der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin.




Hausmeister haftet Schild an©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Haftung

Aus dem Amt des Sicherheitsbeauftragten resultieren keine Rechte und daher auch keine Pflichten. Er oder sie hat somit in der Funktion des Sicherheitsbeauftragten weder Aufsichtsfunktion noch eine Weisungsbefugnis und trägt demnach auch keine Verantwortung.

Folglich haftet der Sicherheitsbeauftragte weder ordnungsrechtlich noch zivil- oder strafrechtlich. Der Sicherheitsbeauftragte übt sein Amt somit ehrenamtlich aus.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit den Aufgaben in der Funktion als Hausmeister bzw. Hausmeisterin übertragen werden, hiervon unberührt bleiben. 


Informationen zum Betrieb von Schulaulen finden Sie unter AAula und zur Ersten Hilfe unter EH.

Informationen zu Außenflächen und Sportstätten finden Sie in den Bereichen: