Barrierefreier Eingangsbereich ©Unfallkasse NRW | DGUV

BA Barrierefreiheit - Eine Definition

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Bereiche, die von Menschen gestaltet werden von Menschen mit Behinderungen selbstständig genutzt werden können. Es geht um die Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die niemanden ausschließt und von allen gleichermaßen genutzt werden kann.

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Barrierefreiheit ist eine wichtige soziale Errungenschaft. Sie berücksichtigt menschliche Fähigkeiten und Ausprägungen aller Art: Kinder, klein und groß gewachsene Personen, ältere Menschen, schwangere und stillende Frauen sowie Menschen, die auf Grund von Krankheiten, Behinderungen oder Verletzungen in ihrer natürlichen Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeit, auch temporär, eingeschränkt sind.

Die UN-Behindertenkonvention fordert ein inklusives Schulsystem in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und / oder sonderpädagogischen Förderbedarf allgemeinbildende Schulen besuchen können sollen.

Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Auf die Schule übertragen heißt diese Definition nichts anderes als das schulische Einrichtungen für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • pädagogisches Personal
  • nicht-pädagogisches Personal
  • Besucher: z. B. Eltern, Geschwister
  • Personen, die die Schule bei außerschulischen Nutzungen besuchen, z. B. Musikschule, Blutspendeaktionen, Wahllokal

mit und ohne Behinderung zugänglich und nutzbar sein müssen.

Die Sicherheit und der Komfort für alle Personen mit und ohne Einschränkungen erhöhen sich durch die barrierefreie Gestaltung. 

Durch eine barrierefreie Gestaltung kann bei Schülerinnen und Schülern die Eigenständigkeit und Mobilität im schulischen Alltag gefördert werden. Daraus kann sich die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Einschränkungen bei vergleichbarer Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen.