Gestaltungsprinzipien und Ergonomie

BA Gestaltungsprinzipien und Ergonomie

Unter dem Begriff Ergonomie wird die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die körperlichen, sensorischen, seelischen und geistigen Voraussetzungen des Menschen verstanden. Ergonomie respektiert also den Menschen und seine Bedürfnisse, schützt seine Gesundheit und steigert gleichzeitig seine Effizienz.

Alle Tätigkeiten von Menschen können unter ergonomischen Kriterien betrachtet werden; die Verwendung von Tastatur und Bildschirm genauso wie das Begehen einer Treppe. Das Ziel der Ergonomie ist es, handhabbare und komfortable Produkte zu entwickeln sowie barrierefreie Gebäude und Infrastrukturen zu etablieren. 

Auch in Schulen ist die Betrachtung der Ergonomie, also die Gestaltung der Lern- und Aufenthaltsorte sehr wichtig. Um alle am Schulleben beteiligten einzubeziehen sind folgende Kriterien und Gestaltungsprinzipien zu berücksichtigen:

  • Orientierung an der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen
  • Zwei-Sinne-Prinzip
  • Zwei-Kanal-Prinzip
  • Visuelle Gestaltung
  • Auditive Gestaltung
  • Taktile Gestaltung
Ein Kind mit Rollstuhl, welches von einem Erwachsenen geschoben wird©Unfallkasse NRW | DGUV
Die Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen

Damit eine Schule mit ihrem Inventar eine größtmögliche Nutzung erfahren kann sind alle baulichen Einrichtungen und Elemente nach dem Gestaltungsprinzip der Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Anforderungen auszuwählen.

Was bedeutet dies konkret in der Praxis?

Berücksichtigt man zum Beispiel bei der Planung für die Nutzung der Türen in der Schule auch den häufigen Möbeltransport oder die Nutzug von Gerätewagen für den Materialtransport, können auch Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, problemlos die Türen nutzen, da die erforderlichen Mindestbreiten der Türen vorhanden sind. Und für alle anderen, deren Bedürfnisse nicht derart weitreichend sind, wird die Nutzung einfacher, sicherer und komfortabler.

Aus der Praxis:

  • Ist der Rollstuhl breiter als die festgelegte Mindestbreite der Tür, ist dem Rollstuhlfahrer eine Durchfahrt unmöglich.
  • Ist der Fenstergriff zu hoch angeordnet, ist er für kleine oder auf den Rollstuhl angewiesene Personen nicht zu erreichen.
  • Sind die Möbel zu klein, können diese nicht von großen Personen genutzt werden.

Um jederzeit eine Nutzung zu ermöglichen, müssen deshalb bei jeder Planung und Ausführung die Anforderungen der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen mit berücksichtigt werden, dann werden auch alle anderen, deren Anforderungen nicht so weitreichend sind, beachtet.

Das Zwei-Sinne-Prinzip

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Die Informationsaufnahme über zwei Sinne ermöglicht eine Nutzung der Schule und ihrer Einrichtungen für eine große Anzahl von Personen.

Bei einer barrierefreien Gestaltung von Schulen ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzuhalten. So müssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwerhörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B. durch Alarmlichter, wahrnehmbar sein. Für Blinde gilt Entsprechendes umgekehrt.

Bei Personen, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt oder blind sind, kann aber auch der Tastsinn die Informationsübermittlung übernehmen. Durch Lesen von Brailleschrift bzw. tastbarer Normalschrift oder durch intelligente Wegeführungen durch tastbare Bodenleitsysteme finden sich auch Personen mit den genannten Einschränkungen zurecht.

Das Prinzip ist auch für Menschen ohne Behinderungen eine Erleichterung und findet jetzt schon im Alltag Anwendung, z. B. bei Klingeltönen und gleichzeitigen Vibrationsalarm eines Mobiltelefons.

 
Treppe mit einem Aufzug nebendran©Unfallkasse NRW | DGUV
Das Zwei-Kanal-Prinzip

Beim Zwei-Kanal-Prinzip wird bei der eigentlichen Nutzung eines Produktes eine geringe bzw. nicht vorhandene Fähigkeit durch eine alternative Fähigkeit ersetzt.

Zum Beispiel:

  • Wird bei der Überwindung von Höhenunterschieden gefordert, dass alternativ zum Treppensteigen auch eine Rampe bzw. ein Aufzug vorgehalten werden muss.
  • Ist bei Türen, die mit schwergängigen Selbstschließern ausge­stattet sein müssen, ein elektrischer Türantrieb vorzusehen.
Visuelle Gestaltung

Der visuellen Gestaltung von Außenanlagen, Räumen, Bereichen mit Aufenthaltsqualität und Orientierungssystemen kommt eine besondere Bedeutung zu. Menschen mit einer Seheinschränkung können einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sein, wenn die Umgebung nicht kontrastreich gestaltet ist. Von Kontrast spricht man dann, wenn zwischen zwei zu vergleichenden Farbwirkungen eindeutige Unterschiede oder Farbintervalle festzustellen sind. 

So können sich wenig deutliche Farbunterschiede zwischen Wänden und Fußböden als Gefährdung präsentieren, da der Übergang zwischen Wand und Fußboden als fließend erscheint. Menschen mit Seheinschränkungen sind auf Orientierungshilfen im Nahbereich angewiesen. Dies können große, auffallende Objekte sein, die sich durch ihre Farbgebung vom Hintergrund abheben. Zur leichteren Orientierung und Auffindbarkeit sollten sich auch Türen und Zargen sowie Bedienelemente und ihre Umgebung durch eine kontrastreiche Gestaltung voneinander unterscheiden. Für die Gestaltung von Schulräumen gilt, dass bewusst Farbkontraste gewählt werden sollten, die Schülerinnen und Schüler der Räume nicht irritieren, sondern beruhigend wirken.

Seheingeschränkte Menschen orientieren sich überwiegend im Nahbereich (etwa 3 bis 4 m), daher sollten einfache Formen zur Anwendung kommen, weil diese auffälliger und leichter erkennbar sind. Visuelle Informationen müssen sich direkt im Blickwinkel des Betrachters befinden. Es muss die Möglichkeit bestehen, möglichst nahe an sie heranzutreten. Sogenannte Aushanginformationen und sonstige Informationsträger, an die man herantreten muss, sind in einer Höhe zwischen 1,00 m und 1,60 m zu montieren. Eine Höhe von 1,30 m ist ideal, da sie auch von Rollstuhlnutzern gut einsehbar ist. Erforderlich sind aber auch lichttechnisch gute Sichtbedingungen ohne Spiegelungen und Reflexionen, da diese besonders den Kontrast zwischen Text und Hintergrund verschlechtern. Dies verweist auf die Frage nach der Beleuchtungsqualität. Besonders zu präferieren sind hinterleuchtete Informationen, die wegen des gleichbleibenden guten Kontrasts bei allen Bedingungen gute Lesbarkeit erlauben und zusätzlich innerhalb der Umgebung markant auffallen.

Auditive Gestaltung

Um eine optimale Sprachverständlichkeit in geschlossenen Räumen zu erreichen, ist deren Hörsamkeit, d. h. ihre Eignung für sprachliche Kommunikation zu optimieren. Dies wird durch die Minimierung von Störgeräuschen, durch bau- und raumakustische Maßnahmen sowie durch den Einsatz technischer Anlagen gefördert.

Die vorhandene bzw. geplante auditive Gestaltung von Räumen soll es Menschen mit Beeinträchtigungen erleichtern zu interagieren. Daher müssen akustische Informationen (Sprache oder Signale) möglichst einfach und eindeutig wahrnehmbar und erkennbar sein. 

Für Menschen mit Höreinschränkung kann durch den Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, induktive Höranlagen) die weitestgehend eigenständige Teilnahme an der Kommunikation ermöglicht werden. Die Auswahl und der Umfang dieser Maßnahmen richten sich insbesondere nach der vornehmlich zu erwartenden Art der Kommunikation in den einzelnen Räumen.

Besonders hingewiesen sei daher auf die Beachtung der Norm "Hörsamkeit in Räumen" und der technischen Regel zu „Lärm“ .

 
Markierung für den Tastsinn zur Orientierung©Unfallkasse NRW
Taktile Gestaltung

Bei Sehschwäche oder Sehverlust kommt der Informationsvermittlung und -aufnahme mit Hilfe des Tastsinns eine wichtige Aufgabe zu.

Durch taktile Orientierungshilfen können unterstützende Informationen angeboten werden, dabei müssen Nah- und Fernbereich unterschieden werden. Für den Fernbereich kommt in der Regel ein Langstock (Blindenstock) zum Einsatz, mit dessen Hilfe Hindernisse im Raum sowie die Struktur und Textur von Flächen erfasst werden können. Je größer die Unterschiede der Obernflächenstrukturen der verwendeten Materialien sind, desto besser ist die Erkennbarkeit.

Der Nahbereich wird in erster Linie mit der Hand oder mit den Fingerkuppen abgetastet. Zusätzlich hilft es blinden und sehbehinderten Menschen, Besonderheiten des Fußbodens über die Füße und Schuhsohlen wahrzunehmen und zu erkennen.

Die Orientierung und Wegeführung in Gebäuden, Gebäudekomplexen, Außenräumen, Freiräumen und Verkehrsanlagen sollte zusätzlich zu taktilen Beschriftungen weitere Komponenten wie taktile Übersichtsskizzen, akustische Informationen, Wegeleitungen über Bodenindikatoren und elektronische Leitelemente einschließen.

Insgesamt sind die einzelnen Komponenten entsprechend ihrer Leistungsmerkmale logisch, zusammenhängend und gleichbleibend zu einem System zu verknüpfen. Wesentlich ist zudem, dass das Leitsystem lückenlos ist und klar definiert wird, welche Informationen an welcher Stelle mit welchem Umfang und über welche Medien übermittelt werden.