Bauliche Barrierefreiheit bedeutet: Gebäude und andere bauliche Anlagen und Einrichtungen, für alle Menschen mit und ohne Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen.
Für Schulbauten gilt dies insbesondere bei:
- allen Gebäude und Einrichtungen, die neu geplant und errichtet werden
- anstehenden Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen
- Schulen im Bestand, insbesondere wenn die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung oder die Beschäftigung von Personen mit Behinderung vorgesehen ist
Wird die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung von Neubauten konsequent beachtet, führt deren Umsetzung zu vertretbaren Mehrkosten. Aus Erfahrung sind diese in der Summe deutlich geringer zu veranschlagen als eine nachträgliche Umgestaltung der Gebäude und deren Infrastruktur.
Zu einer barrierefreien Schule gehört sowohl die äußere als auch innere Erschließung des Grundstückes und des Gebäudes. Hierbei sind die Anforderungen an die Ergonomie und an die Gestaltungsprinzipien zu beachten.
Bei der äußeren Erschließung des Grundstückes sind u.a. folgende Bereiche zu berücksichtigen:
- Gehwege und Verkehrsflächen im Außenbereich
- Bodenbeläge im Außenbereich
- Leitsysteme im Außenbereich
- PKW-Stellplätze
- Zugangs- und Eingangsbereiche
Zur inneren Erschließung gehören u. a. folgende Bereiche:
- Eingangshalle und Foyer
- Rollstuhlabstellplatz
- Rampen
- Flure und sonstige Verkehrsflächen
- Bodenbeläge im Innenbereich
- Leitsysteme im Innenbereich
- Türen
- Fenster
- Aufzug
- Treppen
- Stufen und Podeste
- Bedienelemente und Haltegriffe
Für bestehende Gebäude muss der Grundsatz beachtet werden, dass bei jeder anstehenden Modernisierungs- oder Renovierungsarbeit konsequent die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen mit Behinderung bedacht werden, um den Abbau von Barrieren im Bestand voranzutreiben und erst recht keine neuen Barrieren zu schaffen.