Bauliche Barrierefreiheit

E Bauliche Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet grundsätzlich, dass allen Menschen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Schulen ermöglicht wird, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. 

Kinder, klein und groß gewachsene Personen, ältere Menschen, Geh-, Seh- und Hörbehinderte, Schwangere sowie Menschen, die aufgrund von Krankheiten oder Verletzungen in ihrer natürlichen Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt sind, müssen die Schule ohne Hindernisse nutzen können.

Damit der Zugang zur Schule für alle möglich ist, muss bereits bei der Planung die bauliche Barrierefreiheit mitgedacht und auch planerisch umgesetzt werden. 

Eine barrierefreie Erreichbarkeit ist gegeben, wenn

  • die Oberflächen der Fußgängerwege stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet sind.
  • alle Haupteingänge stufen- und schwellenlos erreichbar sind.
  • Erschließungsflächen zu diesen Eingängen nicht stärker geneigt sind als 3 % bzw. 4 % in Längsrichtung über eine maximale Länge von 10 m, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen, wobei Rampen der Vorzug gegeben werden sollte.
  • vor Gebäudeeingängen und -ausgängen eine ausreichende Bewegungsfläche je nach Art der Tür vorgesehen ist.

Zusätzlich werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, wenn

  • geeignete Leitsysteme und Wegweiser vorhanden sind
  • Eingangsbereiche eine visuell kontrastreiche Gestaltung erfahren, z. B. helles Türelement/dunkle Umgebungsfläche
  • eine ausreichende Beleuchtung, insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, vorhanden ist
  • akustische bzw. elektronische Informationen für blinde Menschen vorgehalten werden
  • ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m vorhanden ist
  • taktil erfassbare unterschiedliche Bodenstrukturen oder bauliche Elementen wie z. B. Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen für blinde Menschen eingebaut werden

Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch Bodenindikatoren erreicht werden. Bodenindikatoren sind z. B. Boden-Strukturplatten, an denen sich blinde Menschen mithilfe ihres Blindenstocks orientieren können. Anmerkung: Bodenindikatoren werden in der DIN 32984 zu „Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum“ geregelt. 


Weitere Hinweise zur Inklusion und zur Barrierefreiheit finden sich unter Inklusion/Barrierefreiheit.


Bitte beachten Sie auch die Videos zur barrierefreien Gestaltung auf der Webseite online.