Ein kunstvoller Gegenstand hängt an der Wand ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Das Gesicht einer Schule zeigt sich insbesondere in der Auswahl der verwendeten Einrichtungen. Einrichtungen sind Gegenstände zur funktionalen Ausstattung des Schulgebäudes. Hierzu zählen in Eingangsbereichen und im Foyer z. B. Informationstafeln, Vitrinen, Bilderrahmen, Sitzgelegenheiten, aber auch Heizkörper oder Kunstgegenstände.

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Bei der Auswahl und Aufstellung dieser Einrichtungsgegenstände ist darauf zu achten, dass Ecken und Kanten bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche so ausgebildet oder gesichert sind, dass Verletzungsgefahren vermieden werden. Dieses Schutzziel wird durch gerundete (Radius > 2 mm) oder entsprechend gefaste Kanten und Ecken von festen und beweglichen Einrichtungsgegenständen erreicht.

Bei der Anordnung von Thermostaten für die Heizkörper ist darauf zu achten, dass diese nicht in den Verkehrsweg hineinragen. Dies wird z. B. durch eine seitliche Montage erreicht.


Sitz- und Schreibgelegenheiten im Flur©B. Fardel | Unfallkasse NRW

In Schulen besteht oft vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer der Wunsch, gerade den Eingangsbereich und das angrenzende Foyer z. B. mit Bildern oder anderen Schülerarbeiten zu gestalten. Grundsätzlich ist dies aus pädagogischer Sicht auch wünschenswert, da hierdurch die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule verbessert werden kann und sie über die Ausstellung ihrer Arbeiten oft eine persönliche Wertschätzung erfahren. Bei der Verwendung von Vitrinen, Schaukästen, Bilderrahmen o. Ä. ist zu beachten, dass die Verglasung den Sicherheitsanforderungen entspricht, üblicherweise wird Einscheiben- oder Verbund-Sicherheitsglas verwendet.

Ausschnitt einer Mosaikwand©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Da der Eingangsbereich mit einem angrenzenden Foyer in der Regel auch Teil der notwendigen Flucht- und Rettungswege ist, sind folgende Punkte bei der Gestaltung zu berücksichtigen:

  • Die erforderliche Breite darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden
  • Die Fluchtwege sind immer freizuhalten
  • Brennbare Materialien dürfen nicht verwendet werden
  • Gegebenenfalls sind Veränderungen mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle abzustimmen.