Eine Türklinke ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.

Glastüren zum Treppenhaus im vierten Stockwerk©Unfallkasse NRW

Darüber hinaus müssen Türen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilaufende Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.

Ausgänge zu notwendigen Treppenräumen dürfen nicht breiter sein als die notwendige Treppe. Ausgänge aus notwendigen Treppenräumen müssen mindestens so breit sein wie die notwendige Treppe. An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein, die den Vorgaben der Technischen Regel zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechen.

In Schulen besteht oft der Bedarf, Türen, die im Verlauf von Fluren oder zu Treppenräumen hin angeordnet sind, aufgrund der häufigen Frequentierung möglichst offen stehen zu lassen.

Um den Raucheintritt in benachbarte Bereiche zu verhindern, müssen diese Türen selbstschließend, d. h. mit Türschließern, ausgeführt werden.

Die Musterschulbaurichtlinie fordert jedoch, dass Türen, die selbstschließend sein müssen, nur offengehalten werden dürfen, wenn sie Feststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken; sie müssen auch von Hand geschlossen werden können.

Ein Unterkeilen von Türen ist verboten!

Ausschnitt einer Tür mit Türklinken©Unfallkasse NRW

Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler vermieden werden. Die sichere Beschaffenheit und Anordnung von Beschlägen wird erreicht, wenn folgende Aspekte bei der Auswahl und Montage beachtet werden:

  • Griffe sind zur Tür hin abzurunden und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante anzuordnen. Bei Glas- bzw. Rahmentüren kann dies mit verkröpften Beschlägen erreicht werden.
  • Hebel für Panikbeschläge sind seitlich drehbar oder als Wippe auszubilden.

Glastüren bzw. verglaste Rahmentüren verfügen in der Regel nur über entsprechend schmale Profile, auf denen der Türbeschlag befestigt werden kann. Als Folge der beengten Platzverhältnisse besteht die Gefahr, dass die Hand beim Öffnen und Schließen der Tür auf der Durchschlagseite mit dem Türrahmen des zweiten Flügels bzw. des Standflügels in Berührung kommt. Der erforderliche Mindestabstand für den Türgriff von 2,5 cm zur Schließkante kann mit verkröpften oder abgeschrägten Beschlägen erreicht werden.