Außen liegende Treppen können der Erschließung des Gebäudes dienen oder haben die Funktion einer Fluchttreppe.
Grundsätzlich gelten für alle außen liegenden Treppen zunächst die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für die innen liegenden Treppen, z. B. bezogen auf das Steigungsverhältnis und die Geländerhöhe.
Darüber hinaus sind jedoch auch erhöhte Anforderungen an die Rutschfestigkeit und die Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse zu beachten.
Die baulichen Anforderungen an Außentreppen sind in den landesspezifischen Regelungen, im Arbeitsstättenrecht und im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger beschrieben.
Sicherheitstechnische Anforderungen an Außentreppen sind u.a.
- eine ausreichende Beleuchtung
- eine sichere Begehbarkeit bei allen Witterungsverhältnissen
- das Freihalten der Flucht- und Rettungswege
- der Schutz gegen Absturz durch Geländer und Umwehrungen
- ein sicherer Halt durch Handläufe.
Treppen allein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. Höhendifferenzen können nur durch Rampen oder Aufzüge barrierefrei überwunden werden. Durch die Einhaltung der unter dem Symbol der Barrierefreiheit aufgeführten Anforderungen können jedoch Treppen von Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie von blinden und sehbehinderten Menschen besser benutzt werden.