Verglaste Türen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Verglaste Türen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Verglasungen spielen nach wie vor beim Unfallgeschehen eine wesentliche Rolle. Durch scharfkantig gebrochene Glasscheiben können erhebliche Verletzungsfolgen eintreten. Aus diesem Grund müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden.

Zu den Verglasungen zählen nicht nur Glaseinsätze in Türen, sondern auch Glaswände, Spiegel, Vitrinen und Bilderhalter.

Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.

Verfügt das Glas nicht über bruchsichere Eigenschaften, lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren, indem der Zugang zur Glasfläche erschwert wird durch:

  • mindestens 1 m hohe Umwehrung, die mindestens 20 cm vor der Verglasung angebracht sein müssen;
  • Fensterbrüstungen, die mindestens 80 cm hoch und mindestens 20 cm tief sind. Die Maße sind jeweils für sich einzuhalten. Dies bedeutete, dass geringere Brüstungshöhen oder geringere Brüstungstiefen nicht ausreichen.
Rettungsweg durch Tür©Unfallkasse NRW

Verglasungen, die auch dazu dienen, Personen auf Verkehrsflächen gegen Absturz zu sichern, wie z. B. Vertikalverglasungen oder tragende Glasbrüstungen, müssen zusätzlich die Anforderungen für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen der DIN 18008-4 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen" erfüllen.

Die Anforderung, bruchsicheres Glas einzubauen bzw. den Zugang zu erschweren, gilt prinzipiell nur für Flächen bis zu einer Höhe von 2 m. Dennoch empfehlen wir, Glas, das sich oberhalb dieser Einbauhöhe befindet, ebenfalls mit den oben aufgeführten Sicherheitseigenschaften auszustatten.

In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt nicht die vorgeschriebenen Sicherheitseigenschaften. Aufgrund des eingearbeiteten Drahtgeflechts besteht sogar ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Deshalb muss es gesichert oder ersetzt werden.

Eine Möglichkeit der Sicherung ist z. B. das Auftragen von Splitterschutzfolien oder Splitterschutzlack.

Grafik einer verglasten Tür mit Schutzaufklebern©Unfallkasse NRW | DGUV

Bei Veränderungen an Brandschutztüren ist die zuständige Bauaufsicht einzubeziehen.

Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtrennende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kennzeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über einen Querriegel verfügen.

Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.

Die Kennzeichnung muss in augenfälliger Höhe erfolgen, d. h. immer auch in Augenhöhe der Schülerinnen und Schüler.


Glastypen

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Glastypen sind in der Checkliste „Eigenschaften unterschiedlicher Glastypen“ zu finden.