Rampen

Bei der Gestaltung der Gebäudezugänge und Eingangsbereiche ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von Rollstuhlbenutzerinnen und-benutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung benutzt werden können. Einzelstufen zum Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden.

Gerade bei bestehenden Gebäudezugängen kann es erforderlich sein, nachträglich einen barrierefreien Zugang über eine Rampe oder eine Profilrampe herzustellen. Diese ist in der Regel jedoch nur sinnvoll, wenn kein allzu großer Höhenunterschied überwunden werden muss.

Bei außen liegenden Rampen sind weitergehende Anforderungen gegenüber dem Einbau von Rampen im Innenbereich zu erfüllen. Die Rutschhemmung ist mit der Bewertungsgruppe der Rutschgefahr R12 bei allen Witterungsverhältnissen zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie auch die Videos zur barrierefreien Gestaltung auf der Webseite online.