Treppenhaus mit Tageslicht durch Fensterwand ©Unfallkasse NRW

Treppenräume sollten grundsätzlich durch ausreichend große Fensterflächen belichtet sein. Informationen zur Belichtung finden sich unter dem Punkt Beleuchtung.

Raum mit Halterungen an den Wänden©Unfallkasse NRW

Notwendige Treppenräume müssen zu lüften sein und die erforderliche Lüftungsfunktion muss jederzeit hergestellt werden können. Bei außen liegenden Treppenräumen werden hierfür in der Regel Fenster angeordnet.

Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl beim Öffnen und Schließen als auch in geöffnetem Zustand keine besonderen Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler darstellen. Dieses kann erreicht werden, wenn:

  • Kipp- und Schwingflügel gegen Herabfallen gesichert sind
  • Schwingflügel mit Öffnungssicherungen versehen sind, die ein
    Überschlagen verhindern
  • Schiebefenster über Vorrichtungen verfügen, durch die der Schließvorgang so abgebremst wird, dass Personen nicht eingeklemmt werden können
  • die vollständige Lüftungsfunktion bei Bedarf hergestellt werden kann
  • die Brüstungshöhe mind. 80 cm und über eine Brüstungstiefe von mind. 20 cm verfügt; andernfalls muss die Brüstungshöhe mindestens 1,0 m aufweisen
  • bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Brüstungshöhe mindestens 1,1 m betragen
  • die erforderlichen Anforderungen an Verglasungen eingehalten werden

Handhabung
Bei „normalen“ Fenstern mit Dreh- und Kipp-Funktion besteht die Gefahr, dass die geöffneten Drehflügel in die Aufenthalts- oder Verkehrsbereiche hineinragen und jemanden verletzen. Um derartige Unfallgefahren  zu vermeiden, können die Fenster mit Öffnungssperren, Öffnungsbegrenzern oder mit abschließbaren Kipp-vor-Dreh-Beschlägen ausgestattet werden.

Die Schlüssel für abschließbare Drehflügel sollten nur an Personen ausgegeben werden, die über die möglichen Gefahren offen stehender Fenster unterwiesen wurden.

Beschläge
Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen vermieden werden.

Die sichere Beschaffenheit und Anordnung von Beschlägen wird erreicht, wenn folgende Aspekte bei der Auswahl und Montage beachtet werden:

  • Griffe und Hebel sind gerundet und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante angeordnet.
  • Hebel für Oberlichtflügel sind zurückversetzt inder Fensternische angeordnet. Sie sind ebenfalls mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zu angrenzenden Bauteilen einzubauen.
  • Griffe und Hebel können von einem sicheren Standort aus betätigt werden.

Sonnenschutz
Fensterflächen, die nicht nach Norden ausgerichtet sind und über keine ausreichende Sonnenschutzverglasung verfügen, sollten so abgeschirmt sein, dass eine Aufheizung des Treppenraums vermieden wird.

Dies kann z. B. durch außen liegende Sonnenschutzelemente erreicht werden.