Treppenhaus im Erdgeschoss ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Treppenhaus im Erdgeschoss©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Eine gute und qualitative Beleuchtung ist in Treppenräumen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu orientieren und sich somit sicher und verletzungsfrei zu bewegen. Eine ausgewogene Beleuchtung (blend- und schattenfrei) erleichtert die Wahrnehmung von kontrastierenden Flächen, die beieiner barrierefreien Gestaltung von Aufenthaltsflächen und notwendigen Verkehrswegen erforderlich ist.

Grundsätzlich sollte die Belichtung der Treppenräume durch ausreichendes Tageslicht über entsprechend große Fensterflächen erfolgen.

Eine zusätzliche Ausstattung der Treppenräume mit künstlicher Beleuchtung ist notwendig, um die erforderliche Beleuchtungsstärke auch dann sicherzustellen, wenn die natürliche Belichtung nicht mehr ausreicht. Folgende Vorgaben für die Mindest-Beleuchtungsstärken sind einzuhalten:

Art des Raumes Beleuchtungsstärke (lx)
Verkehrsflächen und Flure 100
Treppen 100
nach ASR 3.4, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Beleuchtung

Im Sinne einer barrierefreien Gestaltung der Treppenräume empfiehlt sich, die Beleuchtungsstärke auf mindestens 200 lx heraufzusetzen, hierdurch finden sich seheingeschränkte Personen besser zurecht. Zu beachten ist ebenfalls, dass Leuchtmittel im Laufe der Zeit an Leuchtkraft verlieren und die Beleuchtungsstärke daher beim Einbau höher gewählt werden sollte.

Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist auch darauf zu achten, dass keine Verfälschungen der Farben und der Sicherheitsfarben auftreten. Die natürliche und künstliche Beleuchtung darf nicht zu Blendungen der Benutzer des Treppenraumes führen. Die Ausleuchtung sollte insbesondere im Bereich der Treppen möglichst gleichmäßig erfolgen.

Eine ausgeschaltete Lampe©Unfallkasse NRW

Konkrete Hinweise sind der Schrift „Beleuchtung von Arbeitsstätten“ zu entnehmen. Weitergehende Empfehlungen für die Umsetzung guter Beleuchtung, z. B. zur Farbwiedergabe oder zur Blendung, sind in dieser Norm aufgeführt.

Eine gute, professionelle Lichtplanung, die diese Aspekte berücksichtigt und die einzelnen Anforderungen aufeinander abstimmt, ist hierfür erforderlich.

Weitere Planungsgrundlagen für eine gute und qualitative Beleuchtung sind in der Broschüre „Besser lernen mit gutem Licht" aufgeführt.

Lichtschalter sind leicht zugänglich und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden.

Sicherheitsbeleuchtung

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie eine Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen vorhanden sein. Sie muss über eine gesicherte Stromversorgung betrieben werden und in Fluchtwegen mindestens 1 Lux betragen. In Schulen ist bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit Unfallgefahren zur rechnen, deshalb wird empfohlen, die Beleuchtugnsstärke der Sicherheitsbeleuchtung auf mindestens 15 Lux zu erhöhen.

Betrieb

In der Betriebsphase ist die Beleuchtung einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen. Ein Wartungsplan, der das Intervall für den Lampenwechsel, das Intervall für die Reinigung der Leuchten und die Reinigungsmethoden enthalten muss, ist bereits vom Planer zu erstellen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Leuchtstärke von Leuchtmitteln im zeitlichen Verlauf deutlich nachlässt. Dies ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.