helle, natürliche Belichtung durch ein Glasdach ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
helle, natürliche Belichtung durch ein Glasdach©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Bei der Gestaltung der Eingangsbereiche und des Foyers sollten helle Farben, eine natürliche Belichtung und eine gute und qualitative Beleuchtung zum Einsatz kommen.

Eine sinnvolle Farbauswahl, eine gute Belichtung und Beleuchtung sind in allen Lebens- und Arbeitsbereichen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu orientieren und sich somit sicher und verletzungsfrei zu bewegen.

In der Regel erfolgt die Belichtung des Foyers und des Eingangsbereiches mit ausreichendem Tageslicht über raumhohe Glasfassaden oder entsprechend große Fensterflächen.

In Schulen besteht immer aufgrund der Betriebszeiten die Notwendigkeit, eine künstliche Beleuchtung einzubringen. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens die folgenden Werte aufweisen:

Art des Raumes Beleuchtungsstärke (lx)
Eingangshallen 200
Verkehrsflächen und Flure 100

Aus der ASR A3.4 "Beleuchtung"

Aus Energiespargründen ist es wünschenswert, die künstliche Beleuchtung automatisch über Präsenz- oder Bewegungsmelder zu schalten. Bei Neuplanungen sollte ebenfalls überlegt werden, ob die künstliche Beleuchtung automatisch der natürlichen Belichtung angepasst wird.

künstliche Beleuchtung an der Decke©Unfallkasse NRW

Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist auch darauf zu achten, dass keine Verfälschungen der Farben, insbesondere der Sicherheitsfarben, auftreten. Ebenso darf die künstliche Beleuchtung nicht zu Blendungen der Nutzerinnen und Nutzer führen.

Konkrete Anforderungen und Hilfen für die Planung finden sich in der Norm „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten“.

Planungshilfen für eine gute und qualitative Beleuchtung sind auch in der Schrift „Besser lernen mit gutem Licht“ aufgeführt.

Lichtschalter sind leicht zugänglich und erkennbar in der Nähe der Zu- und Ausgänge anzubringen. Sie sind leicht erkennbar, wenn sie z. B. in Räumen ohne Tageslicht selbstleuchtend ausgeführt werden.

Fluchtwegschild beleuchtet©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Sicherheitsbeleuchtung

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein. Dies gilt auch für das Foyer und den Eingangsbereich, wenn sie Teil der notwendigen Fluchtwege sind. Sie muss über eine gesicherte Stromversorgung betrieben werden und den Anforderungen der Norm zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entsprechen.

Betrieb

In der Betriebsphase ist die Beleuchtung einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen. Ein Wartungsplan, der das Intervall für den Lampenwechsel, das Intervall für die Reinigung der Leuchten und die Reinigungsmethoden enthalten muss, ist bereits vom Planer bzw. vom des Planerin zu erstellen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Leuchtstärke von Leuchtmitteln im zeitlichen Verlauf deutlich nachlässt. Dies ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.