Eingangsbereich einer Schule mit rutschfesten Bodenbelag ©Unfallkasse NRW | DGUV

Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist.

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen im  „Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ berücksichtigt werden:

Art der Raumnutzung Bewertungsgruppe
Flure, PausenhalleR 9
Eingangsbereiche, innenR 9
Eingangsbereiche, außenR 11 oder R 10 V 4
Aus: Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, DGUV Regel 108-003 
grauer Fußboden aus Fliesen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Hinweis:
Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe R 9 haben sich erhöht. Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen, in denen dies nachgewiesen wird.

In Eingangsbereichen ist ein Bodenbelag mit einer höheren Bewertungsgruppe (R10) empfehlenswert, da es hier zu erhöhten Schmutz- und Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann.

Aus diesem Grund sind auch Sauberlaufzonen anzuordnen, die mindestens über die gesamte Durchgangsbreite und mindestens in einer Tiefe von 1,50 m verlegt sind, sodass diese mit jedem Fuß mindestens zweimal betreten werden. Die erforderliche Tiefe kann deutlich höher ausfallen, wenn es sich um den Hauptzugang handelt und dieser Bereich entsprechend stark frequentiert wird. Sinnvoll ist hier eine Zonierung, die nacheinander Grob-, Fein- und Feuchtschmutz aufnimmt. Außen vor den Eingangstüren eignen sich z. B. Gitterroste für das Zurückhalten von Grobschmutz. Nässe und Feinschmutz werden durch Sauberlauf- oder Schmutzfangmatten bzw. Reinstreifer, die in einem mit dem Boden ebenflächig abschließenden Rahmen eingelegt sind (z. B. Rauhaarrips-Einlagen), wirksam zurückgehalten.

Stolperstellen
Ein Mann bringt einen Türpuffer an©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Stolperstellen sind Änderungen der Oberfläche in begehbaren Bereichen des Fußbodens. Sie können bereits durch unmittelbar auftretende Änderungen der Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche auftreten. Unter ebenen Bedingungen in Räumen gelten bereits Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstelle. Diese können z. B. durch Höhenunterschiede an Absätzen, an Übergängen in ein Gefälle bzw. eine Steigung oder durch Unebenheiten entstehen. Türpuffer sollten im Falle der Bodenmontage möglichst weit außen, also im Bereich der Hauptschließkante des Türblattes, angeordnet werden, um ein Aushebeln der Tür zu vermeiden.

Gefederte Türpuffer sind insbesondere für schwere Türblätter geeignet. Ist die Montage auf dem Boden nicht in Wandnähe möglich, sollte eine Wand- oder Deckenmontage des Türpuffers angestrebt werden.

Zu den Stolperstellen gehören auch Einzelstufen. Daher ist anzustreben, dass Einzelstufen durch entsprechende ERampen ersetzt werden, die möglichst auch die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen, also u. a. eine Steigung von max. 6 v. H. aufweisen.

Ein Schild das vor dem Ausrutschen warnt©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Reinigung

Die rutschhemmende Wirkung eines Bodenbelages ergibt sich im Wesentlichen durch die Oberflächenstruktur (Rauigkeit der Oberfläche). Eine stärkere Rauigkeit der Oberfläche erschwert jedoch oft die Reinigung.

Böden müssen aber dauerhaft leicht zu reinigen sein, deshalb sollten Fußbodenbeläge auch unter diesem Aspekt und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verschmutzung ausgewählt werden.

 

Reinigungsmittel und -verfahren müssen immer auf den Bodenbelag abgestimmt sein, hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten, insbesondere auch im Hinblick auf Dosiervorschriften.

Die Mindestanforderungen an die Reinigung von Böden in Schulgebäuden, z. B. Angaben zu Reinigungsintervallen, enthält die DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“.

Eingangsbereich einer Schule mit rutschfesten Bodenbelag©Unfallkasse NRW | DGUV
Bestand

Bestehende Fußböden, die aufgrund von aufgetretenen Unfällen oder augenscheinlich über eine zu geringe Rutschhemmung verfügen, sind an die Anforderungen anzupassen.

Messgeräte können vor Ort orientierende Vergleichswerte ermitteln. Die erforderlichen Maßnahmen sind in Abhängigkeit von dem verwendeten Bodenbelag vorzunehmen.

Erfahrungsgemäß reicht in vielen Fällen zunächst die Grundreinigung des betroffenen Bodens (chemisch und mechanisch) mit anschließender Pflege gemäß Herstellervorgaben aus. Ist diese Vorgehensweise nicht zielführend, besteht auch die Möglichkeit, die Oberflächenbeschaffenheit durch chemische Behandlung (z. B. mit Flusssäure) oder eine geeignete Oberflächenbeschichtung zu verbessern.